Rosi
14.04.2012, 08:27
Warum eine Kommissarische Reichsregierung in Berlin?
Das folgende Interview mit Dr. Matthes Haug erscheint auch in Band 2 von "Banken, Brot und Bomben". In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, welchen Sinn und Zweck die Kommissarische Reichsregierung (KRR) in Berlin hat und warum sie überhaupt ins Leben gerufen wurde.
Es wird im zweiten Band auch erstmals offizieller Schriftverkehr mit dem US State Department veröffentlicht!
Interview mit Dr. M. Haug
Von 1999 bis 2002 war Dr. Matthes Haug Mitglied der Kommissarischen Reichsregierung (KRR) in Berlin. 2003 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Reich Komitees und zählt somit zu den Experten bezüglich der Fragen, die sich heute im Hinblick auf die KRR stellen. In einem Interview konnte ich ihm einige Fragen stellen:
Dr. Haug, bitte fassen Sie in kurzen Worten zusammen, worum es bei der KRR geht und zu welchem Zweck sie ins Leben gerufen wurde?
Hier möchte ich vorausschicken, dass ich mich seit Ende 2002 von der KRR aus persönlichen Gründen getrennt habe.
Es wurde ein unabhängiges Komitee des Deutschen Reichs gegründet, das in verschiedenen Kreisen analog eines Zwiebelschalenmodells organisiert ist. Als Gründermitglied gehörte ich dem inneren Kreis an.
Es hat sich in der Praxis unter anderem im Umgang mit BRD-Behörden als sehr ungünstig erwiesen, Titel wie „Reichskanzler“ oder beispielsweise „Reichsinnenminister“ und so weiter zu verwenden. Häufig werden Verfahren wegen Amtsanmaßung und so weiter eingeleitet, die zwar in der Regel alle eingestellt wurden, jedoch unwahrscheinlich viel Zeit und Energie gekostet haben.
Auch ist die offizielle Unterstützung der Alliierten gegenüber einer KRR sehr dürftig. Die KRR läuft Gefahr, als Spielball zwischen den Interessenlagern der Siegermächte missbraucht zu werden.
Ein Komitee ist ein unabhängiger Rahmen, durch den die Interessen, beziehungsweise besser gesagt, der Rechtsstatus des bestehenden Deutschen Reichs vertreten werden kann. Ich spreche also in der Funktion eines Gründermitglieds dieses Deutschen Reich Komitees. Eine politische Ausrichtung besteht nicht.
Die Hauptaufgaben liegen, wie bereits erwähnt, in der Vertretung des Rechtsstatus der nach wie vor gültigen Verfassung von 1918, also der „Weimarer Verfassung“, der Informationsverbreitung unter dem Volk über die bestehenden Rechtsgrundlagen und der Vorbereitung von freien geheimen Wahlen für eine vom Volk gewählte Staats- und Regierungsform. Erst nach deren Abschluss kann ein Friedensvertrag durch Vertreter des Deutschen Reichs, also des noch bestehenden 2. Reichs, rechtsgültig abgeschlossen werden. Erst dann kann es eine volle Souveränität für Deutschland geben.
Gibt es derzeit neue Entwicklungen bezüglich der Friedensverhandlungen und der Anerkennung der KRR?
Das Deutsche Reich Komitee steht in Verbindung mit Washington und hat nunmehr ein Büro in Washington DC durch das US State Department und eine Kodierungsnummer erhalten, wodurch die offiziellen Amtsgeschäfte in den USA aufgenommen werden können.
Da Deutschland nach wie vor besetzt ist und Besatzerrecht über jeglichem anderen Recht steht, sind die USA als erste Siegermacht rechtlich gesehen übergeordnet. Wir fühlen uns jedoch nicht dienstverpflichtet. Wir möchten so weit wie möglich „unabhängig“ bleiben.
Wozu dient diese sogenannte Department-Codierungs-Nummer? Welche Möglichkeiten werden Ihnen dadurch eröffnet?
Diese Codierungsnummer ist ein Identifikationscode des US State Department. Dadurch ist es uns möglich, mit den Behörden in Washington DC in Verbindung zu treten. Diese Nummer erlaubt uns die Unterhaltung eines Büros in Washington DC. Ein Büroraum wurde uns dort bereits für unsere Amtsgeschäfte zur Verfügung gestellt.
Ebenfalls können wir uns beim Schriftwechsel mit der amerikanischen Botschaft auf diese Codierung beziehen. Der Vorgang muss dann, ohne eine grundlose Zurückweisung, entsprechend bearbeitet werden.
Inwieweit sind Ihrer Meinung nach deutsche Politiker – im breiten Spektrum – über diesen politisch doch sehr entscheidenden Themenkomplex unterrichtet, und wenn dieser Themenkomplex bekannt ist, warum wird dann auch in der Politszene geschwiegen?
Es steht natürlich nicht im Interesse von BRD-Vertretern, wenn diese zugeben müssten, dass der rechtliche Status des Deutschen Reichs rechtmäßig ist. Dann würde die „Seifenblase BRD“ sehr schnell platzen.
Deutsche Politiker sind zum Großteil über diesen Themenkomplex wenig beziehungsweise überhaupt nicht informiert. Die glauben tatsächlich an das, was sie den Leuten erzählen.
Eine CDU-Fraktionsvorsitzende zum Beispiel ist mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich davon überzeugt, dass Berlin Bundeshauptstadt ist, die BRD noch juristisch existent und völkerrechtlich handlungsfähig ist. Es setzt ein psychologischer Mechanismus ein, dass man irgendwann an das glaubt, was man sich ständig vormacht.
Schröder und Fischer wissen natürlich Bescheid. Die müssen ja vor Amtsantritt die Kanzlerakte in den USA unterschreiben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Schröder vor kurzem Frankreich darauf hingewiesen hat, dass das Deutsche Reich noch existent ist und es daraufhin seitens Frankreich verschiedene Anfragen an England gab. Vielleicht möchte er rechtzeitig auf den Zug aufspringen, der bereits nicht nur mehr langsam rollt, sondern bald Höchstgeschwindigkeit erreicht haben wird. Die deutschen Politiker, die hiervon Kenntnis haben, unterstützen natürlich mit Hochdruck eine Europaverfassung, um die Situation des Deutschen Reiches damit zu überfangen.
Sie erhoffen sich auf diese Art und Weise eine Legitimation durch die EU. Das wird jedoch nicht möglich sein, da die BRD bekanntlich im völkerrechtlichen Sinne keine internationalen Verträge für Deutschland zeichnen darf und somit das gesamte Gebäude EU auf keiner rechtmäßigen Grundlage steht und es keine EU Verfassung geben kann, die von allen Staaten angenommen wird.
Der EURO wurde von rechtmäßigen Vertretern Deutschlands ebenfalls nie angenommen. Man benötigt nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, was geschehen wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fragen bezüglich der deutschen Goldreserven von 3.500 Tonnen (Gegenwert zirka 35 Milliarden Euro). Können Sie dazu Näheres sagen?
Die Goldreserven sind nach wie vor, so wie das Deutsche Reich mit sämtlichen Einrichtungen wie Reichspost, -bahn, Gebäuden und Territorium, seit dem 12. September 1944 durch die USA beschlagnahmt. Zum Beispiel war eine Umwandlung einer Deutschen Post in eine AG hochgradig unzulässig. Hier wird Eigentum des Staates Deutsches Reich verkauft. Persönlich bin ich froh darüber, dass die Goldreserven noch durch die USA beschlagnahmt sind. Spätestens Herr Eichel hätte diese schon längst verschleudert.
Es kam in der Vergangenheit oft die Frage auf, ob Helmut Kohl, der Kanzler der Wiedervereinigung, Opfer der Besatzungspolitik wurde. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Kanzler Kohl ist eindeutig das Opfer der Wiedervereinigung. Er hatte damals Leisler-Kiep vor dem Mauerfall zu Honecker geschickt und ihm mitteilen lassen, er solle dafür sorgen, dass die Mauer nicht fällt. Dies hatte Honecker jedoch nicht zu entscheiden.
Die BRD- und DDR-Politiker waren ja jeweils nur für ihre besatzungsrechtlichen Instrumente BRD und DDR eingesetzt. Nach dem Fall der Mauer beziehungsweise Zeichnung der Zwei-Plus-Vier-Verträge hatte die Kohl-Regierung oder sonst irgendeine Partei ihre Existenzberechtigung verloren. Deutschland war aufgefordert, einen neuen Staat zu gründen.
Dies geschieht in der Regel im wesentlichen in drei Schritten:
1. Wahl einer Staatsform durch das Volk (z.B. Republik oder Monarchie),
2. Wahl eines Gesamtdeutschen Parlaments,
3. Verabschiedung einer Verfassung.
Alle drei Schritte wurden von der Kohl-Regierung natürlich ausgelassen.
Die BRD besitzt keine Verfassung. Der Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz ist, dass eine Verfassung ein vom Volk gegebenes beziehungsweise angenommenes Gesetzeswerk darstellt. Bei einem Grundgesetz handelt es sich um ein Besatzerrecht, das den sogenannten Gründervätern in Herrenchiemsee gegeben wurde. Deshalb heißt es Grundgesetz für die BRD. In Artikel 146 des GG steht, dass dieses GG so lange gilt, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gegeben hat. Also muss vom Vokabular unterschieden werden.
Mein Vater kannte Carlo Schmid (also einen der sogenannten Gründerväter des GG) persönlich. Carlo Schmid zitierte ihm gegenüber: „...wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Das war alles. Die hatten uns alles vorgegeben...“
Hat nicht durch die sogenannte Wiedervereinigung und die Zwei-Plus-Vier-Verträge die BRD ihre volle Souveränität erhalten und beschlossen, einfach das Grundgesetz als Verfassung anzuerkennen?
Dass die BRD nicht die volle Souveränität erhalten hatte, wurde in diesem Buch bereits sehr detailliert dargestellt. Ergänzend sei noch erwähnt, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von der BRD und der DDR zur Kenntnis genommen werden durfte. Für die BRD wurde dieser Vertrag am 25.9.1990 (BGBl. II, Seite 26 und 42 ff., 1994) wieder aufgehoben.
Von der Begrifflichkeit müssen in diesem Vertrag das vereinte Deutschland, die BRD und die DDR unterschieden werden. Der Vertrag hätte nur für das vereinte Deutschland gegolten - weder für die BRD noch für die DDR.
Deutschland war aufgefordert, die Einheit herbeizuführen, um den Vertrag damit zu ratifizieren. Dies ist nie geschehen. Im Einigungsvertrag (an dieser Stelle sei bemerkt, dass es sich nicht um einen Einheitsvertrag, sondern lediglich um eine Einigung handelt) vom 31.8.1990 steht in Artikel 1, dass die Länder der DDR den Ländern der BRD am 3.10.1990 nach Artikel 23 GG, der den Geltungsbereich des GG und den Beitritt anderer Länder regelte, beitreten werden. Dieser Artikel wurde bereits von den Alliierten am 17. Juli 1990 bei der Außenministerkonferenz in Paris mit Wirkung zum 18. Juli, 0:00 MEZ, definitiv gestrichen. Dadurch war ein Beitritt weiterer Länder zur BRD nicht mehr möglich. Ebenfalls ist in der Beitrittserklärung dieser Länder Berlin nicht aufgeführt.
Man konnte sich auch nicht mehr rückwirkend, wie das häufig in der Jurisprudenz geschieht, auf Artikel 23 beziehen. Die BRD hatte mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches ihr Grundgesetz verloren.
Wie war die Wiedervereinigung beispielsweise von Russland geplant? Wie war die Haltung Polens?
Aus dem Nachlass des Übersetzers Nogorny, der die Gespräche zwischen Kohl, Genscher und Gorbatschow übersetzte, ist bekannt, dass Gorbatschow die deutschen Ostprovinzen jenseits der Oder/Neiße zurückgeben wollte. Die Uni Moskau wurde unter anderem mit dem logistischen Ablauf beauftragt.
Aus einem Zitat des polnischen Ministerpräsidenten vom 18. Juli 1990 in der „Welt“ ist ebenfalls bekannt, dass Polen die fremdverwalteten Ostgebiete, so wie es das Völkerrecht vorsieht, zurückgeben wollte. Kohl und Genscher hatten Gorbatschow und Polen bekniet, an der Oder-Neiße-Grenze festzuhalten. Genscher wörtlich: „Unser System wäre sonst nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen“.
Aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1992 geht wörtlich hervor (Zitat) „...dass die Gebiete jenseits der Oder-Neiße weiterhin Deutschland zugehörig bleiben, jedoch nicht zur BRD gehören“.
Genscher hatte als Außenminister der BRD keine hoheitliche Verfügung für das Deutsche Reich. Er konnte diese Gebiete nicht an Polen abtreten.
Das wäre, wie wenn ich in der Abwesenheit meines Wohnungsnachbars dessen Wohnung verkaufen würde. Ein solcher Vertrag hat natürlich keine Gültigkeit.
Im völkerrechtlichen Sinne ebenfalls nicht. Dies kann nur durch Abstimmung des im betroffenen Gebiet lebenden Volkes geschehen und nicht durch einen Außenminister.
Halten Sie es für möglich, dass ein möglicher Grund für das gespannte Verhältnis zwischen Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem amerikanischen Präsidenten - das ja im Zusammenhang mit einem JA oder NEIN für einen Irak-Krieg sehr gespannt war und wohl auch noch ist – mit der SHAEF-Gesetzgebung zusammenhängen könnte?
Das, was in den Medien präsentiert wird, entspricht ja bekanntlich nicht der Wirklichkeit. Ob nun das Verhältnis gespannt ist oder nicht, kann auch nur ein Theaterspiel sein. Das deutsche Volk glaubt zumindest, dass Deutschland den USA gegenüber Paroli geboten hätte. Eine Akzeptanz hätte es in Deutschland mehrheitlich nicht gegeben. Schröder und Fischer stiegen wieder in der Beliebtheitsskala.
Man schickt dann eben unter dem Deckmantel eines humanitären Aktes Soldaten in ein Krisengebiet. Was die Soldaten dort genau tun müssen, weiß niemand.
Ich hatte mich mit einem ehemaligen Soldaten einer Spezialeinheit der Bundeswehr, der in das Kosovo geschickt wurde, unterhalten. Er hat sein Schweigen, das ihm auferlegt wurde, gebrochen. Sie wurden ohne nähere Anweisung als Eliteeinheit in das Krisengebiet transportiert und dort sofort in US-Uniformen gesteckt. Nun mussten sie als US-Soldaten verkleidet an vorderster Front kämpfen, mit allen Konsequenzen.
Er hatte als gerade mal knapp über 20jähriger Soldat miterlebt, wie Kameraden von ihm erschossen wurden. Den Eltern der toten Soldaten erzählte man, diese hätten sich aufgrund der psychischen Belastung umgebracht. Die Leichen durften von den Eltern natürlich nicht mehr gesehen werden. Er wurde von entsprechenden Psychologen in Deutschland dahingehend behandelt, dass er alles, was er erlebt hatte, vergessen müsse. Diese Art der Hilfeleistung ist dann äußerst „humanitär“.
Wer ist denn nun eigentlich, wenn das Deutsche Reich existent ist, Deutscher?
Man muss eigentlich nur in das Staatsangehörigkeitsgesetz von 2003 von Deutschland schauen. Dort steht:
„Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt...“
Dies betrifft den Gebietsstand vom 31.12.1937. Das heißt, die Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße gehören ebenfalls dazu. Diese Tatsache wird in Artikel 116 Grundgesetz bestätigt. Daraus folgt, dass die Menschen in diesen Gebieten ebenfalls ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, das heißt, sie haben auch ein Wahlrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen hat jedoch nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Damit ist jegliche Wahl seit 1990 für Deutschland formal juristisch nicht gültig.
Wenn Deutschland noch keinen Friedensvertrag besitzt, kann es dann überhaupt volles Mitglied in der UN sein?
Nein! Das ist natürlich nicht möglich. Das verbietet die Feindstaatenklausel, der wir immer noch unterliegen. Die „Bundes“republik ist eher mit den USA im „Bund“ stehend.
Die BRD stellt ebenfalls keinen Staat dar. Sie besitzt kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz.
Es gibt mindestens drei Voraussetzungen für einen Staat:
1. Staatsvolk,
2. Staatsterritorium,
3. Verfassung.
Alle drei Voraussetzungen erfüllt die BRD nicht.
1. Alle Bürger sind nach Staatsangehörigkeitsgesetz Artikel 1 „Reichsbürger“ und nicht BRD-Bürger.
Schauen Sie auf Ihren Reisepass der BRD. Dort befindet sich der Reichsadler von 1937 auf der Außenseite. Er hat sechs Federn an jeder Schwinge. Schlagen Sie den Ausweis auf, so erkennen Sie einen Adler, der sieben Federn an jeder Schwinge besitzt. Dieser Adler wird intern von der BRD ebenfalls für die Personalausweise verwendet.
Ein Reisepass jedoch ist ein völkerrechtliches Dokument. Hier muss auch das Staatswappen der rechtsgültigen Staatsform abgedruckt sein. Da diese Staatsform diejenige des Deutschen Reichs ist, befindet sich ergo auch das Staatswappen des Deutschen Reiches auf der Außenseite.
2. Seit Löschung des Artikels 23 des GG (alte Fassung) besitzt die BRD kein Staatsterritorium mehr. Diese zweite Voraussetzung für einen Staat ist ebenfalls nicht gegeben.
3. Die BRD besitzt, wie bereits erläutert, keine Verfassung.
Also sind alle drei Voraussetzungen für einen Staat nicht gegeben.
Wagen Sie abschließend eine Prognose für die weitere politische Entwicklung im Mittleren und Nahen Osten und welche Rolle oder Aufgabe in diesem Zusammenhang möglicherweise auch auf deutsche Soldaten zukommen könnte.
Nein, lieber nicht.
Herr Dr. Haug, vielen Dank für das Interview.
http://www.erdmann-forschung.de/brd.html
---------------------------------------------
aktuell zu obigen Beitrag ......überall tut sich was
http://www.focus.de/politik/deutschland/...36948.html
Das folgende Interview mit Dr. Matthes Haug erscheint auch in Band 2 von "Banken, Brot und Bomben". In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, welchen Sinn und Zweck die Kommissarische Reichsregierung (KRR) in Berlin hat und warum sie überhaupt ins Leben gerufen wurde.
Es wird im zweiten Band auch erstmals offizieller Schriftverkehr mit dem US State Department veröffentlicht!
Interview mit Dr. M. Haug
Von 1999 bis 2002 war Dr. Matthes Haug Mitglied der Kommissarischen Reichsregierung (KRR) in Berlin. 2003 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Reich Komitees und zählt somit zu den Experten bezüglich der Fragen, die sich heute im Hinblick auf die KRR stellen. In einem Interview konnte ich ihm einige Fragen stellen:
Dr. Haug, bitte fassen Sie in kurzen Worten zusammen, worum es bei der KRR geht und zu welchem Zweck sie ins Leben gerufen wurde?
Hier möchte ich vorausschicken, dass ich mich seit Ende 2002 von der KRR aus persönlichen Gründen getrennt habe.
Es wurde ein unabhängiges Komitee des Deutschen Reichs gegründet, das in verschiedenen Kreisen analog eines Zwiebelschalenmodells organisiert ist. Als Gründermitglied gehörte ich dem inneren Kreis an.
Es hat sich in der Praxis unter anderem im Umgang mit BRD-Behörden als sehr ungünstig erwiesen, Titel wie „Reichskanzler“ oder beispielsweise „Reichsinnenminister“ und so weiter zu verwenden. Häufig werden Verfahren wegen Amtsanmaßung und so weiter eingeleitet, die zwar in der Regel alle eingestellt wurden, jedoch unwahrscheinlich viel Zeit und Energie gekostet haben.
Auch ist die offizielle Unterstützung der Alliierten gegenüber einer KRR sehr dürftig. Die KRR läuft Gefahr, als Spielball zwischen den Interessenlagern der Siegermächte missbraucht zu werden.
Ein Komitee ist ein unabhängiger Rahmen, durch den die Interessen, beziehungsweise besser gesagt, der Rechtsstatus des bestehenden Deutschen Reichs vertreten werden kann. Ich spreche also in der Funktion eines Gründermitglieds dieses Deutschen Reich Komitees. Eine politische Ausrichtung besteht nicht.
Die Hauptaufgaben liegen, wie bereits erwähnt, in der Vertretung des Rechtsstatus der nach wie vor gültigen Verfassung von 1918, also der „Weimarer Verfassung“, der Informationsverbreitung unter dem Volk über die bestehenden Rechtsgrundlagen und der Vorbereitung von freien geheimen Wahlen für eine vom Volk gewählte Staats- und Regierungsform. Erst nach deren Abschluss kann ein Friedensvertrag durch Vertreter des Deutschen Reichs, also des noch bestehenden 2. Reichs, rechtsgültig abgeschlossen werden. Erst dann kann es eine volle Souveränität für Deutschland geben.
Gibt es derzeit neue Entwicklungen bezüglich der Friedensverhandlungen und der Anerkennung der KRR?
Das Deutsche Reich Komitee steht in Verbindung mit Washington und hat nunmehr ein Büro in Washington DC durch das US State Department und eine Kodierungsnummer erhalten, wodurch die offiziellen Amtsgeschäfte in den USA aufgenommen werden können.
Da Deutschland nach wie vor besetzt ist und Besatzerrecht über jeglichem anderen Recht steht, sind die USA als erste Siegermacht rechtlich gesehen übergeordnet. Wir fühlen uns jedoch nicht dienstverpflichtet. Wir möchten so weit wie möglich „unabhängig“ bleiben.
Wozu dient diese sogenannte Department-Codierungs-Nummer? Welche Möglichkeiten werden Ihnen dadurch eröffnet?
Diese Codierungsnummer ist ein Identifikationscode des US State Department. Dadurch ist es uns möglich, mit den Behörden in Washington DC in Verbindung zu treten. Diese Nummer erlaubt uns die Unterhaltung eines Büros in Washington DC. Ein Büroraum wurde uns dort bereits für unsere Amtsgeschäfte zur Verfügung gestellt.
Ebenfalls können wir uns beim Schriftwechsel mit der amerikanischen Botschaft auf diese Codierung beziehen. Der Vorgang muss dann, ohne eine grundlose Zurückweisung, entsprechend bearbeitet werden.
Inwieweit sind Ihrer Meinung nach deutsche Politiker – im breiten Spektrum – über diesen politisch doch sehr entscheidenden Themenkomplex unterrichtet, und wenn dieser Themenkomplex bekannt ist, warum wird dann auch in der Politszene geschwiegen?
Es steht natürlich nicht im Interesse von BRD-Vertretern, wenn diese zugeben müssten, dass der rechtliche Status des Deutschen Reichs rechtmäßig ist. Dann würde die „Seifenblase BRD“ sehr schnell platzen.
Deutsche Politiker sind zum Großteil über diesen Themenkomplex wenig beziehungsweise überhaupt nicht informiert. Die glauben tatsächlich an das, was sie den Leuten erzählen.
Eine CDU-Fraktionsvorsitzende zum Beispiel ist mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich davon überzeugt, dass Berlin Bundeshauptstadt ist, die BRD noch juristisch existent und völkerrechtlich handlungsfähig ist. Es setzt ein psychologischer Mechanismus ein, dass man irgendwann an das glaubt, was man sich ständig vormacht.
Schröder und Fischer wissen natürlich Bescheid. Die müssen ja vor Amtsantritt die Kanzlerakte in den USA unterschreiben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Schröder vor kurzem Frankreich darauf hingewiesen hat, dass das Deutsche Reich noch existent ist und es daraufhin seitens Frankreich verschiedene Anfragen an England gab. Vielleicht möchte er rechtzeitig auf den Zug aufspringen, der bereits nicht nur mehr langsam rollt, sondern bald Höchstgeschwindigkeit erreicht haben wird. Die deutschen Politiker, die hiervon Kenntnis haben, unterstützen natürlich mit Hochdruck eine Europaverfassung, um die Situation des Deutschen Reiches damit zu überfangen.
Sie erhoffen sich auf diese Art und Weise eine Legitimation durch die EU. Das wird jedoch nicht möglich sein, da die BRD bekanntlich im völkerrechtlichen Sinne keine internationalen Verträge für Deutschland zeichnen darf und somit das gesamte Gebäude EU auf keiner rechtmäßigen Grundlage steht und es keine EU Verfassung geben kann, die von allen Staaten angenommen wird.
Der EURO wurde von rechtmäßigen Vertretern Deutschlands ebenfalls nie angenommen. Man benötigt nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, was geschehen wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fragen bezüglich der deutschen Goldreserven von 3.500 Tonnen (Gegenwert zirka 35 Milliarden Euro). Können Sie dazu Näheres sagen?
Die Goldreserven sind nach wie vor, so wie das Deutsche Reich mit sämtlichen Einrichtungen wie Reichspost, -bahn, Gebäuden und Territorium, seit dem 12. September 1944 durch die USA beschlagnahmt. Zum Beispiel war eine Umwandlung einer Deutschen Post in eine AG hochgradig unzulässig. Hier wird Eigentum des Staates Deutsches Reich verkauft. Persönlich bin ich froh darüber, dass die Goldreserven noch durch die USA beschlagnahmt sind. Spätestens Herr Eichel hätte diese schon längst verschleudert.
Es kam in der Vergangenheit oft die Frage auf, ob Helmut Kohl, der Kanzler der Wiedervereinigung, Opfer der Besatzungspolitik wurde. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Kanzler Kohl ist eindeutig das Opfer der Wiedervereinigung. Er hatte damals Leisler-Kiep vor dem Mauerfall zu Honecker geschickt und ihm mitteilen lassen, er solle dafür sorgen, dass die Mauer nicht fällt. Dies hatte Honecker jedoch nicht zu entscheiden.
Die BRD- und DDR-Politiker waren ja jeweils nur für ihre besatzungsrechtlichen Instrumente BRD und DDR eingesetzt. Nach dem Fall der Mauer beziehungsweise Zeichnung der Zwei-Plus-Vier-Verträge hatte die Kohl-Regierung oder sonst irgendeine Partei ihre Existenzberechtigung verloren. Deutschland war aufgefordert, einen neuen Staat zu gründen.
Dies geschieht in der Regel im wesentlichen in drei Schritten:
1. Wahl einer Staatsform durch das Volk (z.B. Republik oder Monarchie),
2. Wahl eines Gesamtdeutschen Parlaments,
3. Verabschiedung einer Verfassung.
Alle drei Schritte wurden von der Kohl-Regierung natürlich ausgelassen.
Die BRD besitzt keine Verfassung. Der Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz ist, dass eine Verfassung ein vom Volk gegebenes beziehungsweise angenommenes Gesetzeswerk darstellt. Bei einem Grundgesetz handelt es sich um ein Besatzerrecht, das den sogenannten Gründervätern in Herrenchiemsee gegeben wurde. Deshalb heißt es Grundgesetz für die BRD. In Artikel 146 des GG steht, dass dieses GG so lange gilt, bis sich das deutsche Volk eine Verfassung gegeben hat. Also muss vom Vokabular unterschieden werden.
Mein Vater kannte Carlo Schmid (also einen der sogenannten Gründerväter des GG) persönlich. Carlo Schmid zitierte ihm gegenüber: „...wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Das war alles. Die hatten uns alles vorgegeben...“
Hat nicht durch die sogenannte Wiedervereinigung und die Zwei-Plus-Vier-Verträge die BRD ihre volle Souveränität erhalten und beschlossen, einfach das Grundgesetz als Verfassung anzuerkennen?
Dass die BRD nicht die volle Souveränität erhalten hatte, wurde in diesem Buch bereits sehr detailliert dargestellt. Ergänzend sei noch erwähnt, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von der BRD und der DDR zur Kenntnis genommen werden durfte. Für die BRD wurde dieser Vertrag am 25.9.1990 (BGBl. II, Seite 26 und 42 ff., 1994) wieder aufgehoben.
Von der Begrifflichkeit müssen in diesem Vertrag das vereinte Deutschland, die BRD und die DDR unterschieden werden. Der Vertrag hätte nur für das vereinte Deutschland gegolten - weder für die BRD noch für die DDR.
Deutschland war aufgefordert, die Einheit herbeizuführen, um den Vertrag damit zu ratifizieren. Dies ist nie geschehen. Im Einigungsvertrag (an dieser Stelle sei bemerkt, dass es sich nicht um einen Einheitsvertrag, sondern lediglich um eine Einigung handelt) vom 31.8.1990 steht in Artikel 1, dass die Länder der DDR den Ländern der BRD am 3.10.1990 nach Artikel 23 GG, der den Geltungsbereich des GG und den Beitritt anderer Länder regelte, beitreten werden. Dieser Artikel wurde bereits von den Alliierten am 17. Juli 1990 bei der Außenministerkonferenz in Paris mit Wirkung zum 18. Juli, 0:00 MEZ, definitiv gestrichen. Dadurch war ein Beitritt weiterer Länder zur BRD nicht mehr möglich. Ebenfalls ist in der Beitrittserklärung dieser Länder Berlin nicht aufgeführt.
Man konnte sich auch nicht mehr rückwirkend, wie das häufig in der Jurisprudenz geschieht, auf Artikel 23 beziehen. Die BRD hatte mit Streichung des territorialen Geltungsbereiches ihr Grundgesetz verloren.
Wie war die Wiedervereinigung beispielsweise von Russland geplant? Wie war die Haltung Polens?
Aus dem Nachlass des Übersetzers Nogorny, der die Gespräche zwischen Kohl, Genscher und Gorbatschow übersetzte, ist bekannt, dass Gorbatschow die deutschen Ostprovinzen jenseits der Oder/Neiße zurückgeben wollte. Die Uni Moskau wurde unter anderem mit dem logistischen Ablauf beauftragt.
Aus einem Zitat des polnischen Ministerpräsidenten vom 18. Juli 1990 in der „Welt“ ist ebenfalls bekannt, dass Polen die fremdverwalteten Ostgebiete, so wie es das Völkerrecht vorsieht, zurückgeben wollte. Kohl und Genscher hatten Gorbatschow und Polen bekniet, an der Oder-Neiße-Grenze festzuhalten. Genscher wörtlich: „Unser System wäre sonst nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen“.
Aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1992 geht wörtlich hervor (Zitat) „...dass die Gebiete jenseits der Oder-Neiße weiterhin Deutschland zugehörig bleiben, jedoch nicht zur BRD gehören“.
Genscher hatte als Außenminister der BRD keine hoheitliche Verfügung für das Deutsche Reich. Er konnte diese Gebiete nicht an Polen abtreten.
Das wäre, wie wenn ich in der Abwesenheit meines Wohnungsnachbars dessen Wohnung verkaufen würde. Ein solcher Vertrag hat natürlich keine Gültigkeit.
Im völkerrechtlichen Sinne ebenfalls nicht. Dies kann nur durch Abstimmung des im betroffenen Gebiet lebenden Volkes geschehen und nicht durch einen Außenminister.
Halten Sie es für möglich, dass ein möglicher Grund für das gespannte Verhältnis zwischen Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem amerikanischen Präsidenten - das ja im Zusammenhang mit einem JA oder NEIN für einen Irak-Krieg sehr gespannt war und wohl auch noch ist – mit der SHAEF-Gesetzgebung zusammenhängen könnte?
Das, was in den Medien präsentiert wird, entspricht ja bekanntlich nicht der Wirklichkeit. Ob nun das Verhältnis gespannt ist oder nicht, kann auch nur ein Theaterspiel sein. Das deutsche Volk glaubt zumindest, dass Deutschland den USA gegenüber Paroli geboten hätte. Eine Akzeptanz hätte es in Deutschland mehrheitlich nicht gegeben. Schröder und Fischer stiegen wieder in der Beliebtheitsskala.
Man schickt dann eben unter dem Deckmantel eines humanitären Aktes Soldaten in ein Krisengebiet. Was die Soldaten dort genau tun müssen, weiß niemand.
Ich hatte mich mit einem ehemaligen Soldaten einer Spezialeinheit der Bundeswehr, der in das Kosovo geschickt wurde, unterhalten. Er hat sein Schweigen, das ihm auferlegt wurde, gebrochen. Sie wurden ohne nähere Anweisung als Eliteeinheit in das Krisengebiet transportiert und dort sofort in US-Uniformen gesteckt. Nun mussten sie als US-Soldaten verkleidet an vorderster Front kämpfen, mit allen Konsequenzen.
Er hatte als gerade mal knapp über 20jähriger Soldat miterlebt, wie Kameraden von ihm erschossen wurden. Den Eltern der toten Soldaten erzählte man, diese hätten sich aufgrund der psychischen Belastung umgebracht. Die Leichen durften von den Eltern natürlich nicht mehr gesehen werden. Er wurde von entsprechenden Psychologen in Deutschland dahingehend behandelt, dass er alles, was er erlebt hatte, vergessen müsse. Diese Art der Hilfeleistung ist dann äußerst „humanitär“.
Wer ist denn nun eigentlich, wenn das Deutsche Reich existent ist, Deutscher?
Man muss eigentlich nur in das Staatsangehörigkeitsgesetz von 2003 von Deutschland schauen. Dort steht:
„Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt...“
Dies betrifft den Gebietsstand vom 31.12.1937. Das heißt, die Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße gehören ebenfalls dazu. Diese Tatsache wird in Artikel 116 Grundgesetz bestätigt. Daraus folgt, dass die Menschen in diesen Gebieten ebenfalls ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, das heißt, sie haben auch ein Wahlrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen hat jedoch nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Damit ist jegliche Wahl seit 1990 für Deutschland formal juristisch nicht gültig.
Wenn Deutschland noch keinen Friedensvertrag besitzt, kann es dann überhaupt volles Mitglied in der UN sein?
Nein! Das ist natürlich nicht möglich. Das verbietet die Feindstaatenklausel, der wir immer noch unterliegen. Die „Bundes“republik ist eher mit den USA im „Bund“ stehend.
Die BRD stellt ebenfalls keinen Staat dar. Sie besitzt kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz.
Es gibt mindestens drei Voraussetzungen für einen Staat:
1. Staatsvolk,
2. Staatsterritorium,
3. Verfassung.
Alle drei Voraussetzungen erfüllt die BRD nicht.
1. Alle Bürger sind nach Staatsangehörigkeitsgesetz Artikel 1 „Reichsbürger“ und nicht BRD-Bürger.
Schauen Sie auf Ihren Reisepass der BRD. Dort befindet sich der Reichsadler von 1937 auf der Außenseite. Er hat sechs Federn an jeder Schwinge. Schlagen Sie den Ausweis auf, so erkennen Sie einen Adler, der sieben Federn an jeder Schwinge besitzt. Dieser Adler wird intern von der BRD ebenfalls für die Personalausweise verwendet.
Ein Reisepass jedoch ist ein völkerrechtliches Dokument. Hier muss auch das Staatswappen der rechtsgültigen Staatsform abgedruckt sein. Da diese Staatsform diejenige des Deutschen Reichs ist, befindet sich ergo auch das Staatswappen des Deutschen Reiches auf der Außenseite.
2. Seit Löschung des Artikels 23 des GG (alte Fassung) besitzt die BRD kein Staatsterritorium mehr. Diese zweite Voraussetzung für einen Staat ist ebenfalls nicht gegeben.
3. Die BRD besitzt, wie bereits erläutert, keine Verfassung.
Also sind alle drei Voraussetzungen für einen Staat nicht gegeben.
Wagen Sie abschließend eine Prognose für die weitere politische Entwicklung im Mittleren und Nahen Osten und welche Rolle oder Aufgabe in diesem Zusammenhang möglicherweise auch auf deutsche Soldaten zukommen könnte.
Nein, lieber nicht.
Herr Dr. Haug, vielen Dank für das Interview.
http://www.erdmann-forschung.de/brd.html
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aktuell zu obigen Beitrag ......überall tut sich was
http://www.focus.de/politik/deutschland/...36948.html