Impfstoffe aus Föten
Viele Mitarbeiter der "Pro - Life - Bewegung" haben nur jene Frauen im Blick, welche sich für den Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entschieden haben oder in der Zukunft sich dafür entscheiden werden und übersehen z.B. das für die Zuführung zu einem Begräbnis der Bestatter das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau braucht, sonst kann und darf kein Bestatter arbeiten.
Das Bestattungsrecht ist eines der ältesten Rechte und daher in jedem Bundesland geregelt, weil keiner auf seine Macht, seine Kultur - wie ich meine zugunsten einer besseren Kultur - verzichten will, ist und bleibt das Bestattungsrecht einst weilen ein Gesetz von niederem Rang.
Da die Schulmedizin vergleichsweise jung an Jahren ist, ist die dafür notwendige Gesetzgebung gleich eu - weit, für ganz Europa und für die weltweite medizinische Vermarktung und Forschung angelegt worden, also "höherwertig im Rang, wenn es um die Diskussion vor dem Gericht geht.
Im Grunde genommen geht es also einerseits um das den Angehörigen vorrangig vor der Medizin zustehende Bestattungsrecht, das aus Sicht der Angehörigen selbstverständlich entwicklungsunabhängig das während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind sieht, in der röm. kath. Kirche von Empfängnis an
http://roemisch-kath.sternenkind.info/ , im Islam ab 81 Tage nach Empfängnis
http://islam.sternenkind.info/ , und viele andere Frauen, Mütter, Väter, Großeltern, Geschwister ab etwa der 8. SSW, dem Entwicklungsstatium, da von Zellen, das Kind um seiner selbst Willen sichtbar wird - und Hormonbedingt wurde die Grundlage für Liebe den ungeborenen Kind gegenüber schon gelegt:
http://www.sonnenstrahl.org/sternenkindi...anogenese/
Dem steht gegenüber die Medizin, welche entscheidet, was einer Totenbeschau zugeführt wird und was nicht. In Wien geschieht das auf Grund von 120 mm SSL/CRL, also der Länge eines Kindes, siehe
www.sternenkind.info , und in der Schweiz auf Grund des Alters einer Schwangerschaft: 22. Schwangerschaftswoche+7 Tage, darunter gibt es durch die Medizin keine Zuführung zur Totenbeschau, siehe
http://verwaiste-eltern-der-schweiz.beepworld.de/
Auch daran hat sich nichts geändert, das die Schwangerschaft bei einem Menschen 10 Mondmonate braucht, und das die meisten gezeugten/ empfangenen Kinder - unabhängig vom Thema Schwangerschaftsabbruch - in den ersten Monaten, im ersten Schwangerschaftsdrittel sterben. Daher gibt es Ärzte/Länder, wo der Mutter - Kind - Pass nicht bei Feststellung einer Schwangerschaft ausgefüllt wird, sondern erst nachdem die natürliche kritische Phase weitest gehend überstanden ist. Da so wenige der vorhandenen während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder zu einer Totenbeschau zugeführt und anschließend beerdigt werden, ist die Frage erlaubt: wie schaut der letzte Weg jener Kinder aus und wo geht dieser entlang?
Was auch nicht oft genug betont werden kann, ist die Sicht der Medizin/ Politik: Ein Kind um seiner selbst existiert für jene erst, nachdem dieses Kind seine eigenen Sozialversicherungsnummer erhalten hat, also im Alter von ca 2 - 4 Monaten! Scheinbar definiert sich die Sozialversicherungsnummer in jedem Land minimal anders
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherungsnummer und doch dürfte der Zugang überall gleich sein: einem natürlich lebend geborenen Kind wird die "Anzeiger einer lebend erfolgten Geburt" geschrieben und ausgefüllt kommt diese Anzeige zum Standesamt, In Zusammenarbeit mit der Mutter entsteht die Geburtsurkunde und anschließend meldet das Standesamt an die Sozialversicherungsanstalt,m wo die Sozialversicherungsnummer des neuen Erdenbürgers entsteht. Bis zu diesem Zeitpunkt lautet die Kindliche Krankenakte auf den Vor- und Familiennamen sowie die Sozialversichungsnummer der Mutter. Bei einem Begräbnis im Auftrag der Mutter gilt der Meldezettel der Mutter, der dortige Friedhof muss einen Platz zur Verfügung stellen. Wird es ein Begräbnis im Auftrag des Gesundheitsamtes geben, dann zählt jene Adresse wo das Kind den Mutterleib verlassen hat oder jene Adresse (der Pathologie/Prospekt) wo der Bestatter den Toten aufgenommen hat.
Wichtig ist auch ein Blick auf das zuständige Sozialamt, denn in Österreich kann der Bestatter direkt mit dem Sozialamt ein einfaches Begräbnis verrechnen - siehe
http://ma40.sternenkind.info/ - doch große Bestatter wie z.B. die Bestattung Wien haben die Firmenphilosophie: "diese direkte Verrechnung mit dem Sozialamt machen wir nur bei Begräbnissen im Auftrag des Gesundheitsamtes!"
Während für Bakterien Mischungen aus Wasser, Salzen, Zucker und Aminosäuren als Kulturmedien ausreichen, werden bei Viren Gewebe zur Kultivierung verwendet, weil sich Viren in lebenden Zellen vermehren. Man züchtet sie in humanen fetalen Geweben (Hepatitis A-, Röteln-, Tollwut-, Windpocken-
Impfstoffe), in Hühnergewebe (FSME-, Gelbfieber-, Masern-, Mumps-, Tollwut-Impfstoffe), in Affennierenzellen (Polio-Impfstoffe) und in bebrüteten Hühnereiern (Grippe-Impfstoffe).
Gegen Hepatitis A, Röteln und Windpocken gibt es in Deutschland keine alternativen Impfstoffe, die ohne Nutzung von Zelllinien aus abgetriebenen Kindern hergestellt sind. weitere Informationen finden Sie u.a.:
http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upl...eibung.pdf
http://www.alfa-ev.de
http://www.cogforlife.org/GermanLFinterview.pdf
http://www.cogforlife.org
http://www.avmbiotech.com
http://www.sonnenstrahl.org/sternenkindi...em-abfall/
www.sternenkind.info
Am röm kath. Friedhof in 1140 Wien Penzing gibt es seit dem 22.5.2012 ein Doppelgrab zur unkremierten Beilegung von still geborenen Kindern, sofern sie in max. einen 50 cm großen Sarg passen. Es dürfen ausdrücklich genehmigt - auch während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder rein, welche dank eines med. Eingriffes den Mutterleib verlassen haben. Zwei Bestatter haben sich bereit erklärt, den Müttern bei der Zuführung zum Begräbnis helfen
http://projekt-stillgeborene.sternenkind.info/
mein Leitspruch
Ich möchte dich lieben, ohne dich einzuengen,
dich wertschätzen, ohne dich zu bewerten
dich ernst nehmen, ohne dich auf etwas festzulegen
dich einladen, ohne Forderungen an dich zu stellen
dir etwas schenken, ohne Erwartungen daran zu knüpfen
mich von dir verabschieden, ohne wesentliches versäumt zu haben -
dir meine Gefühle mitteilen, ohne dich dafür verantwortlich zu machen
dich informieren, ohne dich zu belehren
dir zu helfen, ohne dich zu beleidigen
mich um dich zu kümmern, ohne dich verändern zu wollen
mich an dir freuen – so wie du bist
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Mit freundlichen Grüßen
Gunnhild Fenia Tegenthoff