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Liebe Leute, die Software nervt mich heute. Da dauerts bis die Links öffnen. Daher kopiere ich den Beitrag und stelle ihn nochmals ein:
Ja, ihr Lieben,
gestern hab ich nicht geschafft das Video von Miriam Hope aus Telegram hier einzubetten. Inzwischen hat es jemand auf Bitchut hochgeladen, somit kann ich es hier weitergeben. Wozu die Aufregung?
Ein Zwischenruf aus dem Umfeld des Bundestages
[b]Der Fraktionsreferent Sebastian Friebel wandte sich an die Öffentlichkeit.[/b]
Auszug, Zitat:
"Trotz zu erwartender Repressalien meldete sich – nach dem Oberregierungsrat Stephan Kohn(2) aus dem Bundesinnenministerium – ein weiterer Whistleblower. Der parteilose Berater in Fragen von Wirtschaft und Energie der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, Sebastian Friebel (er hat kurz darauf gekündigt), wandte sich „aufgrund der enormen Tragweite der jüngsten Ereignisse“ an die Öffentlichkeit.
In seinem Offenen Brief heißt es: „Durch meine Tätigkeit im Parlament bzw. in einer Bundestagsfraktion habe ich Kenntnis davon, dass den Menschen in unserem Land Informationen zur Coronakrise, die zur Beurteilung der Situation von entscheidender Bedeutung sind, gezielt vorenthalten werden. (…) Auch ich bin früher davon ausgegangen, dass uns Bürgern bei großen Ereignissen stets auch alle damit verbundenen Hintergründe vermittelt werden. Doch mittlerweile musste ich, nicht zuletzt durch meine Erfahrungen im Parlament, erkennen, welche Methoden weltweit von Regierungen, Medien und bedeutenden Akteuren der Weltwirtschaft zu unser aller Nachteil angewendet werden und dass die Bevölkerung dem leider häufig zu unkritisch begegnet.“(3)" Zitat Ende.
Der ganze Artikel:
Und hier gehts zu besagten Video von Miriam Hope
https://www.bitchute.com/video/TJS3bcCJQDzv/
Für diejenigen die noch keine Vorstellung von dem hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf haben, eine Zusammenfassung:
Zusammenfassung des neuen Gesetzes:
Deshalb ist das neue Infektionsschutzgesetz so schlimm:
1. Es ist eine Impfpflicht vorgesehen: Wer aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland zurückkehrt, muss verpflichtend einen Impfpass vorlegen, oder eine Zwangsuntersuchung vornehmen lassen. (§36 Abs. 10 Nr. 1b)
2. Sämtliche öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Zug, Flugzeug, Schiff) sowie Flughäfen, Bahnhöfe etc. sind angehalten, Krankheits"verdächtige" und Ansteckungs"verdächtige" sofort dem Gesundheitsamt zu melden. (§36 Abs. 10 Nr. 2 d und f)
3. Wer sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten hat, muss bei der Wiedereinreise nach Deutschland in eine digitale Datenbank eintragen, wo er sich 10 Tage vor und nach dem Grenzübertritt überall aufgehalten hat. (§36 Abs. 8)
4. Die Bundeswehr wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden (§54a)
5. Das RKI wird beauftragt, die Bürger*innen virologisch und gesundheitlich zu überwachen. (Sie nennen es "Surveillance", das ist nur das schickere englische Wort für Überwachung.) Der Name ist zwar anonymisiert, aber anhand der anderen verpflichtend zu übermittelnden Daten können Algoritmen locker die Identität feststellen. (§13 Abs. 3-5)
6. An gleich mehreren Stellen geben unsere demokratisch gewählten Repräsentanten die Macht an das Bundesgesundheitsministerium: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen..."
7. Der völlig nichtssagende Wert von "50 Fällen auf 100.000" wird hier zementiert, und es werden eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelistet, die dann (bereits zu dessen "Verhinderung"!) eintreten sollen: Schließung von Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Gemeinschaftszentren, Alkoholverbot, Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, und natürlich Masken- und Abstandspflicht. (§28a Abs. 1 und 2)
8. Das Gesetz sagt unumwunden, dass die Grundrechte dauerhaft eingeschränkt werden sollen: "Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (§7)
Hier alle Änderungen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
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Viele Fakten sind im Sichtkreis. Ja, es ist brisant, es brennt, gewissermaßen. Dennoch möchte ich in diesem Zusammenhang auch diese Perspektive hier einbringen.
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Freilich besteht auch die Möglichkeit die Abgeordneten telefonisch zu erreichen.