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Normale Version: EILMELDUNEN - AKUT WICHTIG !!!
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EILMELDUNGEN -
AKUT WICHTIG
Ich eröffne hier einen neuen Thread unter dem Thema
EILMELDUNGEN, weil es immer wieder aktuelle Mitteilungen gibt, die nicht in der Mainstream Presse öffentlich gemacht werden.
Anderes wird auch hier oft überlesen, weil nicht jeder Interesse an bestimmten Themen hat, obwohl auch dort oft wichtige Links und Hinweise zu finden sind.
Die erste EILMELDUNG betrifft ein Urteil aus Weimar vom 8. April, indem ausdrücklich untersagt wird, den Schülern weiterhin diese Maßnahmen an den Schulen aufzuzwingen. Die Begründung des Richters umfasst über 170 Seiten und gilt schon jetzt als bester Vorreiter für weitere Klagen, einzulesen ist das Ganze  hier.....
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Der untere Link führt zu einem Videoausschnitt mit einer Stellungnahme zu dem besagten Urteil von Rainer Füllmich , den man ja schon vom Corona -Ausschuss her kennt.
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Es ist wichtig solche Ereignisse großflächig zu teilen, da es der Mainstream sicher nicht tun wird.
Mit herzlichen Grüßen
nordwind

dana-vibe

Dringender Appell von Beate Bahner






Noch ein Artikel von Epoch Times dazu


https://www.epochtimes.de/politik/deutsc...90653.html

Grüße
sonneblume
Seltsame Zufälle gibt's doch immer wieder.
Habe gerade erst diesen Film gepostet und Beate Bahner spricht nun davon.  :rofl: 
Das synchrone Denken scheint hier gut zu funktionieren. 
Vielen Dank für diesen Beitrag, auch wenn einem mal wieder die Haare zu Berge steigen möchten beim Anhören. 
Mit freundlichen Grüßen
Canine
Hallo dana
Schön, dass du ebenfalls deinen Infobeitrag hier leistest, weil es auch zukünftig immer wichtiger werden wird uns gegenseitig WACH zu halten.
Und ja, ich weiß von diesem neuen Beschluß, der ja auch im Radio schon bekannt gegeben wurde, nur dass eben viele Bürger dessen Tragweite nicht wirklich verstehen können oder wollen.
Im Grunde wird jetzt aus Angela Merkel die neue "Angie Allmächtig". Und man höre und staune....
ich fand sogar einen kritischen Kommentar des Chefredakteurs von SAT1, der aber wohl kaum zur besten Sendezeit ausgestrahlt wurde, sondern irgendwann zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens, nachdem Mutti Merkel ihr Baby Deutschland schon ins Bett geschickt hatte.  :rofl:
Da kann man echt nur noch sagen, gute Nacht Deutschland. 
Hier nun die Einleitung und der passende Link...
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"Gute Nacht Deutschland
Chefredakteur von SAT1 LIVE Richard #Kremershof: "Ob die Länder noch wachwerden, bevor sie entmachtet werden?... Wie der Staat mit unseren Grundrechten umgeht, ist alarmierend... Es geht darum, ob wir noch künftig Bürger sind oder nur noch Untertanen, die zwischen 21 und 5 Uhr ruhen  und schlafen sollen."
@HerzensmenschenUnited
Mit freundlichen Grüßen
nordwind
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https://2020news.de/weiteres-familienger...ie-masken/

Das Familiengericht Weilheim hat zugunsten von einem Schüler beschlossen, dass dieser keine Maske mehr tragen muss. Tichy’s Einblicke hat darüber berichtet. Hier die Entscheidung in Volltext.

Erneut ist eine Entscheidung auf der Basis von § 1666 BGB ergangen. Das Gericht hat eine Kindeswohlgefährdung durch die Masken bejaht. Es stützt sich auf eine gutachterliche Stellungnahme des Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner.

Zur Einholung des Gutachtens führt das Gericht aus: “Das Gericht hat ein Sachverständigengutachten zu der Frage erholt, welche Schäden physischer, psychischer und pädagogischer Art durch das Tragen von Masken insbesondere bei Kindern entstehen können.

Als Sachverständiger bestimmt und mit der Begutachtung beauftragt wurde Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Institut für Experimentelle Psychologie, Lehrstuhl für Psychologie VI, Universität Regensburg, 93040 Regensburg.

Zwar ist eine formelle Beweiserhebung im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht vorgesehen und im Regelfall auch zu zeitaufwändig, da die Hinzuziehung von Sachverständigen üblicherweise mit einer im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht zu vertretenden Verzögerung verbunden ist. Vorliegend konnte das Gericht jedoch auf den Sachverständigen Kuhbandner zurückgreifen, der gerichtsbekannt bereits für das Amtsgericht Weimar unter dem Az. 9 F 147/21 ein entsprechende Gutachten erstellt hat und der dem Gericht eine Vorabfassung seines Gutachtens per mail zukommen ließ. Auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist die Aufklärung des Sachverhaltes und die Feststellung der für die Entscheidung relevanten Tatsachengrundlagen geboten, soweit dies dem Gericht im Rahmen der summarischen Überprüfung in angemessener Zeit möglich ist.”

Die Kindswohlgefährung sieht das Gericht unter folgenden Aspekten verwirklicht:

Gefährdung des seelischen Wohls der Kinder

Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner ist durch die Verpflichtung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen mit weitreichenden psychischen Beeinträchtigungen der Kinder bzw. mit weitreichenden negativen Effekten hinsichtlich deren Entwicklung und Heranreifung zu rechnen.

Der Gutachter zitiert eine aktuellen Überblicksarbeit zu den Nebenwirkungen des Maskentragens auf das emotionale Erleben und die soziale Kommunikation des Neurowissenschaftlers Manfred Spitzer, der zu dem Schluss kommt, dass das Masketragen zu Einschränkungen der nonverbalen Kommunikation, einer negativen Verzerrung des emotionalen Erlebens und einer Beeinträchtigung der Empathie führt (Bl. 24 des Gutachtens):

„Einschränkung der nonverbalen Kommunikation

Durch das Tragen von Masken wird die nonverbale Kommunikation extrem eingeschränkt, was insbesondere für kleinere Kinder einer der wichtigsten Kanäle für das Entstehen einer tragfähigen sozialen Beziehung darstellt. Weiterhin ist der Gesichtsausdruck einer der zentralen Signale, über welchen wir den eigenen emotionalen Zustand kommunizieren und den emotionalen Zustand des Gegenübers erschließen, was einer der fundamentalen Bausteine der Entwicklung einer hohen emotionalen und sozialen Kompetenz darstellt. Gerade Kinder müssen es erst noch lernen, diese Signale in den Gesichtern anderer zuverlässig zu deuten.

Negative Verzerrung des emotionalen Erlebens

Hinzu kommt ein weiterer negativer Effekt: Laut Studien wird Angst und Trauer eher aus den Augen abgelesen und Freude eher aus er Mundregion. Weiterhin werden ohne das Signal von der Mundregion emotionale Gesichtsausdrücke fehlgedeutet. Ein eigentlich fröhlicher Gesichtsausdruck wird häufig als ein skeptischer Gesichtsausdruck fehlgedeutet, ein überraschter Gesichtsausdruck wird oft als Ärger oder Trauer fehlgedeutet. Das Tragen von Masken könnte also dazu führen, dass man in den Gesichtern anderer seltener positive und verstärkt negative Emotionen wahrnimmt.

Beeinträchtigung der Empathie

Weiterhin wird die Empathie – das Mitfühlen des emotionalen Zustands des anderen – durch das Tragen von Masken beeinträchtigt. Wie Studien zeigen, nimmt man beim miteinander kommunizieren unbewusst den Gesichtsausdruck des Gegenübers ein und fühlt darüber den inneren Zustand des anderen mit, was durch das Tragen einer Maske verhindert wird.“

Weitere Gefahren sieht der Sachverständige durch einen negativen Effekt auf die Sprachübertragung, da höhere Frequenzen gedämpft würden und das visuelle Signal von den Lippen vollständig behindert werde, was sich insbesondere beeinträchtigend auf das Erlernen einer neuen Sprache auswirke.

Eine weitere, für das Gericht ohne weiteres nachvollziehbare Gefahr, sieht der Sachverständige im Auslösen und Aufrechterhalten von entwicklungspsychologisch unangemessenen Ängsten (Bl. 27 des Gutachtens):

„Bezogen auf die Corona-Maßnahmen an Grundschulen kommt das Problem hinzu, dass mit Maßnahmen wie dem Maskentragen oder dem Abstandhalten den Kindern permanent vermittelt, dass sowohl von anderen eine große Gefahr für sie selbst ausgeht, als auch von ihnen selbst für andere. Damit können Ängste und Schuldgefühle einhergehen, mit welchen ein Kind aufgrund seiner entwicklungsbezogenen Unreife nicht umgehen kann. Ist das der Fall, entwickeln sich Angststörungen, welche das Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigen.

Länger anhaltende Angst wirkt sich auf verschiedenen Ebenen der Psyche problematisch aus. Die Gedanken beginnen beispielsweise um das angstbesetzte Ereignis zu kreisen, so dass das Kind sich nicht mehr auf andere Dinge konzentrieren kann. Auf der Ebene der Motivation wird das vermeidungsbezogene Verhaltenssystem chronisch aktiviert, was dazu führt, dass das Kind nicht mehr Dinge anstrebt, welche es erreichen möchte, sondern die Welt zunehmend durch die Brille möglicher drohender Ereignisse betrachtet, welche es vermeiden möchte. Die Konsequenz ist, dass das Kind in seiner Entwicklung zunehmend stehen bleibt und sich zunehmend zurückzieht. Im Extremfall kann das so weit gehen, dass eine Depression entwickelt wird. Dabei kann es auf der Ebene der Hirnentwicklung zu „biologischen Narben“ kommen, was sich in einer lebenslangen erhöhten Vulnerabilität für körperliche und psychosoziale Belastungssituationen niederschlagen kann [80].

Hinzu kommt noch ein weiterer wichtiger Punkt: Die Ängste, welche durch die Corona-Maßnahmen an Schulen ausgelöst werden können, beziehen sich nicht auf einen Aspekt, welcher für uns Menschen wenig Bedeutung hat. Bei einer Angst vor Schlangen ist es beispielsweise so, dass das nicht notwendigerweise stark beeinträchtigend sein muss, weil Schlangen kein relevanter Teil unseres menschlichen Lebens sind. Die Ängste, welche durch die Corona-Maßnahmen an Schulen ausgelöst werden können, betreffen dagegen einen der zentralsten Aspekte des menschlichen Lebens: den Kontakt mit anderen Menschen. Der Mensch ist genuin ein soziales Wesen, das Bedürfnis nach Nähe und guten sozialen Beziehungen ist ein menschliches Grundbedürfnis, genau wie Essen, Trinken oder Schlafen [81].

Mit den an Schulen ergriffenen Maßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten werden also soziale Grundbedürfnisse von Kindern verletzt. Kommt hier noch hinzu, dass Kinder eine Angst vor dem Gegenüber entwickeln, besteht die Gefahr, dass psychische Störungen im sozialen Bereich erworben werden und die soziale Gesundheit von Kindern – und damit die psychische Entwicklung insgesamt – nachhaltig beeinträchtigt wird“.

Zum PCR-Test schreibt das Gericht: “

Nach offiziellen Verlautbarungen der WHO ist der PCR-Test, auf dem die Inzidenzzahlen im wesentlichen beruhen, kein geeignetes Mittel, um eine Krankheit oder einen Ansteckungsverdacht festzustellen:



https://2020news.de/weiteres-familienger...ie-masken/


*
danke
Vielen Dank, lieber Traumfinder
Das ist doch großartig und macht Hoffnung, dass die Justiz, zumindest teilweise, doch noch funktioniert wie sie eigentlich sollte. 
Das wichtigste ist jetzt wahrscheinlich, die Familiengerichte haufenweise damit zu belangen und sich auf das Kindeswohl zu berufen. Gerade jetzt, wo der Stein endlich ins Rollen kommt, darf sich niemand mehr zurücklehnen oder sich auf den Einzelurteilen ausruhen. Das muss man jetzt für sich nutzen, am Ball bleiben und Dampf machen das es nur so raucht, wenn einem die Kinder tatsächlich noch am Herzen liegen. 
Mich freut jede Botschaft wie diese, zwischen all den Horrormeldungen, deshalb vielen Dank für diesen Lichtblick am Ende des Tunnels.  smiliehappy
Herzlichst
nordwind
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https://odysee.com/@MenschenMachenMut:c/...uellmich:d

Oben ein Link zu ODYSEE. das Video kann ich leider hier nicht einbetten, also KLICK oben.

"Glasklare Worte vom Gründer des ausserparlamentarischen Untersuchungsausschuss, Dr. Reiner Fuellmich!"

Menschen machen Mut!

Weil auf Odysee dieses Video verschwunden ist, hier auf Bitchut:

https://www.bitchute.com/video/hJOQ8OiT5ELk/
Liebes Forum
Hier noch ein weiterer Kommentar von Rainer Fuellmich's Anwaltskollegin Viviane Fischer, ebenfalls bekannt aus dem Corona Ausschuss, über das Weimarer Urteil.
Vielen Dank, lieber Traumfinder für deinen vorangehenden Beitrag.  danke
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Zitat Viviane: 
"Mit Jens Lehrich vom Rubikon habe ich gestern über die Sensationsentscheidung aus Weimar gesprochen, die Masken, Abstand und Tests in der Schule verbietet, sowie die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Prof. Max Otte hat grundsätzlich recht, wenn er feststellt: "Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein". Ich denke, der Gesetzesvorstoss in seiner ganzen Monstrosität wird sich so oder so letztlich als Boomerang für die Regierung erweisen."
Link zum Video...
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https://www.bitchute.com/video/rj3hi5pbnlMQ/
Mit lieben Grüßen
nordwind
Möglicherweise passt dies auch hierher...
Herzlichst
Canine
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Arztehepaar erstattet Strafanzeigen in Schleswig-Holstein ‼️
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Wir, Josef J. Diers (Kinderarzt) und Jette Limberg (Ärztin) haben beim Generalstaatsanwalt Schl.-Holst. auf der Basis der
bahnbrechenden Rechtsgutachten aus der jüngsten Entscheidung des Weimarer Familiengerichts Strafanzeigen
gestellt.
Wer die Erwartung, Strafverfolgung erreichen zu können für naiv hält, dem sei gesagt, dass - schon aus historischen Gründen - dringend weitere Zeichen gesetzt werden müssen.
.
Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen / Anklage gemäß § 152 und § 160
StP
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Sehr geehrter Herr/Frau Generalstaatsanwalt
es wird aufmerksam gemacht und Bezug genommen auf den 178 Seiten starken
Beschluss des
Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
in dem, ungeachtet seines weiteren Bestandes, in hoch qualifizierten, in dieser Form
bisher einmaligen, Rechtsgutachten zahlreiche Hinweise auf schwerwiegende
Straftaten gegeben werden.
Als Arzt Ärztin Eltern, gleichwohl juristische Laien, benennen wir hier insbesondere
als entscheidende Straftatbestände:
Folter und Kindeswohlgefährdung.
Auf den Seiten 16 – 18 des o.g. Urteils finden sich zudem zahlreiche Fragen, die
unseres Erachtens dringender juristischer Aufklärung bedürfen.
Unter Hinweis auf § 150 StPO (Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung) und § 152 StPO
(Legalitätsgrundsatz), des unbestreitbaren Vorhandenseins zureichender
tatsächlicher Anhaltspunkte für schwere Straftaten in den o.g. Gutachten, sowie des
besonderen öffentlichen Interesses, fordern wir die Staatsanwaltschaft auf,
unverzüglich wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.
Ergänzend erstatten wir hiermit Strafanzeige gegen: Alle Leiter der Gesundheitsämter in SH
Alle Schulleiter aller Schulen in SH
 Alle Kindergartenleitungen und
gegen die Kultusminister XXXXX
soweit diese die Maskenpflicht, die Abstandsregeln und die Testpflicht, z.T. gegen
den Willen der Eltern, mit entsprechenden Mitteln (direkter und indirekter Druck) an
den Schulen und z.T. schon in den Kindergärten (siehe dazu öffentliche
Befürwortung des Tragens einer Mundnasenabdeckung durch das Gesundheitsamt
Itzehoe und die Kinderabteilung des Krankenhauses Itzehoe ab 2 Jahren) (auch
weiterhin) durchsetzen.
Zur Benennung und Begründung der jeweiligen Gesetzesverstöße wird ausdrücklich
auf die, im Zusammenhang mit o.g. Urteil erstellten Rechtsgutachten der Kollegin
Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Prof. Dr. rer. biol.
hum. Ulrike Kämmerer verwiesen.
Als wichtigste Gesetzesverstöße seien genannt gegen: das Grundgesetz der BRD
 Kindesrechte und Schutzansprüche der Kinder aus internationalen
Konventionen und das wären:
o UN-Konvention über die Rechte des Kindes
o Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBl.
1990 II S. 246)
o Europäischen Menschenrechtskonvention
o Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom
19.12.1966 (BGBl 1973 II 1553)
Da die Vergehen derzeit ungebremst in allen Bundesländern stattfinden, bitten wir
Sie, als der für unser Bundesland zuständige Generalstaatsanwalt, mit den
zuständigen Staats-anwaltschaften der anderen Bundesländer der BRD für eine
gemeinsame Ermittlungs-tätigkeit und gflls. Strafverfolgung Kontakt aufzunehmen.
Ein unverzügliches Eingreifen in allen Bundesländern ist angezeigt, da Gefahr
im Verzug: Es muss weiterer Schaden von den Kindern abgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ja, lileber Canine, es ist zu hoffen, dass alle Ärzte endlich aufstehen, denn der Schaden ist riesig, der jetzt bereits angerichtet wurde und es ist beschämend, was mit den wunderbaren Kindern gemacht wird und was die Eltern, beinah ohnmächtig erdulden müssen, wenn die Ärzte nicht endlich aufstehen.
Mein Nachbar, hat nur einen Schnupfen und ging für eine Krankmeldung zum HNO-Arzt, dort wurde gleich ein Test gemacht, war auch negativ, doch er solle sofort nach Hause gehen und 14 Tage Quarantäne einhalten und Mund- und Nasenschutz tragen. Also darf man es gar nicht mehr wagen zum Arzt zu gehen.

Liebe Grüße
von Elke S.
Nun, liebe Elke, im Prinzip stimme ich Ihnen zu, doch gilt dies gleichermaßen für alle Menschen und Berufsgruppen. So sind auch Lehrer, Eltern, Pflegekräfte, Richter oder Polizisten etc... dazu aufgerufen, Ihren bisherigen Wissenstand wenn möglich bei alternativen 
(und wahrheitsgemäßeren)
ExpertenAussagen deutlich aufzufrischen, statt nur immerzu den "offiziellen Meldungen" hörig Folge zu leisten. 
Wobei mittlerweile schon das Wort "Alternativ", meines Empfindens nach, die neue Bezeichnung für "Ausgegrenzt" und "Nicht vertrauenswürdig" ist.  
Nichtsdestotrotz weiß man ja trotzdem, daß dies nur ebenfalls als Teil der PropagandaMaschine zu verstehen ist.
Punkt zwei bleibt noch immer der eigene Mut, dann auch dagegen aufzubegehren, und da hakt es eben bei sehr vielen gewaltig, umso mehr wenn man sich alleingelassen fühlt. Nichts ist demnach wichtiger, als sich mit GleichGesinnten zu umgeben, um diese Stärkung auch zu erhalten. 
Mit lieben Grüßen in Ihr DaSein
Canine
Selbsttests hochgiftig !

DAS lässt einen fassungslos zurück...
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Ich hoffe echt, da passiert bald mal was. 
Liebe Grüße 
nordwind
Und das noch......
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So, nun ist es soweit ‼️

Der oberste Gerichtshof in Canada hat die Klage von Dr. Reiner Füllmich, R. F. Kennedy jun.  und  Prof. Dolores Carhill angenommen !! Das ist ein riesiger Schritt !!
Der Fall muß nun von ALLEN Ländern akzeptiert werden.

Hier das PDF im Original - viel Spaß beim Lesen...
(leider nur in Englisch) 
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Danke für die Nachricht, lieber nordwind!

Eine große Hürde ist genommen. Ich bedenke aber auch, beispielsweise bei den Neuauszählungen in Arizona, wieviel Steine auf den Weg dorthin lagen.
Aber drücken wir die Daumen! 
Mein Vertrauen in die Justiz hat ja etwas gelitten, es wäre enorm stabilisierend noch ehrenwerte Gerichte bei ehrenwerter Arbeit zu wissen.
Danke, Traumfinder, aber ich muss diesen Beitrag schon wieder korrigieren. Das kommt davon, wenn man rüberkopiert und nicht selbstformuliert.
Reiner Füllmich ist natürlich NICHT persönlich vor Ort und an der Klage beteiligt, auch wenn er mit den dortigen Anwälten in ständigem Kontakt steht und aus dem Hintergrund heraus unterstützend agiert.
Diese Klage, wurde schon einmal eingereicht, doch in der ersten Instanz bereits abgeschmettert, weil das zuständige Gericht den Inhalt als zu "querulantisch" beurteilte und ablehnte. Nun wurde sie in zweiter Instanz erneut eingereicht, was man auch als vorteilhaft beschreibt und scheinbar findet es diesmal Gehör. Mehr weiß ich allerdings auch noch nicht, aber ich denke, darüber wird man in den kommenden Tagen etwas mehr erfahren, möglicherweise im Corona Ausschuss selbst. Bis dahin, bleiben wir gespannt und in Erwartung, dass die Justiz uns nicht ein weiteres Mal enttäuscht.
Mit lieben Grüßen
nordwind
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