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Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht - Druckversion

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Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht - Rosi - 01.06.2012

Strafe von 10 Millionen pro Monat
EU verklagt Deutschland
Nun wird es ernst: Weil sich CDU und FDP nicht auf ein EU-konformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einigen können, drohen Deutschland hohe Strafzahlungen. Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Verzögerung - wenn sie Recht bekommt, muss Deutschland fast 10 Millionen Euro pro Monat zahlen.

Der Streit zwischen Berlin und Brüssel um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und verlangt eine millionenschwere Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen hat. "Mehr als zwei Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufhob, ist Deutschland der Richtlinie immer noch nicht nachgekommen", bemängelte die Kommission. Verzögerungen bei der Umsetzung könnten "negative Auswirkungen ... auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen."

Die Kommission schlug dem Gerichtshof nach eigenen Angaben vor, "die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen". Brüssel sprach sich dabei für ein tägliches Zwangsgeld von mehr als 315.000 Euro aus. Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission ihre Klage angekündigt. Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Telefon- und Handygespräche, versandte E-Mails, Internetnutzung, alles soll indirekt einer Person zugeordnet werden können. Die Staaten müssen diese europäischen Vorgaben in eigene Gesetze umsetzen.

Die umstrittene Richtlinie wird überarbeitet
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...Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hatte, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will mehr Daten sammeln als Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will. Dass keine der beiden Seiten zurückweichen will, liegt wohl auch daran, dass die EU-Richtlinie schon wieder überarbeitet wird. Leutheusser-Schnarrenberger baut darauf, dass die neue Fassung ihrem Entwurf näher kommt. Die Strafzahlungen werden bis dahin in Kauf genommen. Bei der Überarbeitung soll es allerdings nicht darum gehen, die Speicherpflicht aufzuheben. Es geht lediglich darum, dass die gespeicherten Daten besser geschützt werden.

Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Nach Kommissionsangaben gibt es bei der Umsetzung auch noch Verzögerungen in Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien.

Quelle: n-tv.de, che/dpa/AFP