14.02.2013, 07:42
ITCCS: Papst Benedict zurückgetreten, um Verhaftung zu vermeiden
Brüssel:
Quelle: http://www.politaia.org
Brüssel:
Zitat:Der historisch einmalige Rücktritt von Joseph Ratzinger von seinem Amt als Papst wurde von einer drohenden Aktion einer europäischen Regierung erzwungen, die an Ostern einen Haftbefehl gegen Ratzinger und eine Pfändungsbescheid gegen vatikanische Güter und Besitztümer durchsetzen wird.
Das Zentralbüro des ITCCS in Brüssel sieht sich durch Papst Benedikts Rücktritt veranlaßt, folgende Details zu enthüllen:
1. Am Freitag, den 1. Februar 2013, schloß unser Büro aufgrund von Beweisen, welche uns von unserem angegliederten Common Law-Gerichtshof (itccs.org) geliefert wurden, mit Vertretern einer europäischen Nation und ihren Gerichtshöfen ein Übereinkommen, einen Haftbfehl gegen Joseph Ratzinger, alias Papst Benedikt zu erwirken und zwar wegen Verbrechen gegen die Menschheit und wegen Anstiftung zu einer kriminellen Verschwörung.
2. Dieser Haftbefehl sollte am 15. Februar 2013 an das Büro des “Heiligen Stuhls” in Rom übergeben werden. Er hätte der fraglichen Nation die Möglichkeit gegeben, Ratzinger als Verdächtigen in einem Verbrechen festzunehmen, sobald er das entsprechende Territorium betreten hätte.
3. Am Montag, den 3. Februar 2013 übergab besagte Nation dem Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Tarcisio Bertone wurde, eine diplomatische Note, durch welche Bertone über den drohenden Haftbefehl informiert wurde, mit der Bitte, sich darauf einzustellen. Auf diese Note kam von Bertone oder seinem Büro keine Antwort; aber 6 Tage später trat Papst Benedikt zurück.
4. Das Übereinkommen unseres Tribunals mit der besagten Nation beinhaltetet einen zweiten Punkt, nämlich einen Zwangsvollstreckungsbeschluss der Gerichte besagter Nation gegen das Eigentum und das Vermögen der Römisch-Katholischen Kirche, der am Ostersonntag, den 31. März 2013 in Kraft tritt. Dieser Pfändungsbeschluss sollte von einer öffentlichen und globalen “Österlichen Reklamationskampagne” begleitet werden, bei welcher Besitztümer der katholischen Kirche besetzt und von Bürgern als öffentliches Eigentum deklariert werden sollten und zwar gemäß internationalem Recht und den römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs.
5. Es ist die Entscheidung unseres Tribunals und der Regierung besagter Nation, mit der Verhaftungsprozedur von Joseph Ratzinger auch nach seinem Rücktritt vom Amt des römischen Pontifikats fortzufahren wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschheit und der Teilnahme an einer kriminellen Verschwörung.
6. Es ist weiterhin unsere Entscheidung, auch mit der Anklage und der Verhaftung des Nachfolgers von Joseph Ratzinger als Papst fortzufahren; ebenso, wie geplant, mit der Zwangsvollstreckung und der “Österlichen Reklamationskampagne” gegen die Römisch-Katholische Kirche.
Noch eine Schlussbemerkung: Unser Tribunal erkennt an, dass Papst Benedikts Verstrickung in die kriminellen Machenschaften der Vatikanbank (IOR) seine Entlassung durch die höchsten Würdenträger des Vatikans sowieso irgendwann erforderte. Aber laut unseren Quellen hat der Staatssekretär Tarcisio Bertone den sofortigen Rücktritt Joseph Ratzingers durchgesetzt und zwar als indirekte Antwort auf dem Haftbefehl, der ihm von besagter Nation am 4. Februar ausgehändigt wurde.
Wir rufen alle Bürger und Regierungen auf, unsere Bemühungen zur legalen und direkten Auflösung der Vatikan Incorporation zu unterstützen und ihre Führungsmannschaft und den Klerus zu verhaften, welche in den Verbrechen gegen die Menschheit und der laufenden verbrecherischen Verschwörung verstrickt sind, in welcher Kindsmißhandlungen und Kinderhandel geschützt und gedeckt werden.
Weitere Bekanntmachungen bezüglich der “Österlichen Reklamationskampagne” werden diese Woche von unserem Büro erfolgen.
Herausgegeben am 13. Februar 2013
12:00 am GMT
by the Brussels Central Office
Quelle: http://www.politaia.org