10.12.2015, 23:08
Von Dagmar Henn
Auszug:
Ich denke, es wird nötig, unsere Verfassung wieder ernst zu nehmen. Im Artikel 26 des Grundgesetzes steht:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Das ist eine klare und deutliche Aussage. Solche Handlungen finden wir jeden Tag vor, wenn wir die Zeitung aufschlagen.
Die Finanzierung des ukrainischen Bürgerkriegs ist eine solche Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.
Das Grundgesetz wurde nicht allzu lang nach dem Ende eines Angriffskrieges geschrieben, der von deutschem Boden ausging. Es gibt keine andere Handlung, die so klar und eindeutig verurteilt wird; nur an dieser Stelle gibt es eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen.
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Punkt.
Ein Angriffskrieg ist in der Sprache des Grundgesetzes das ultimative Verbrechen.
Ein so ungeheuerliches Verbrechen, dass schon die Vorbereitung klar und unmissverständlich als Bruch der Verfassung gesehen wird.
Was bedeutet es, wenn eine Regierung an einem für das Leben ihrer Bürger so entscheidenden Punkt wie der Frage von Krieg und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre es, wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, sie schickt Truppen in die Ukraine? Sie würde auf solch gravierende Weise gegen die Verfassung verstoßen, dass sie sie tatsächlich außer Kraft setzt. Sie beseitigt sie. Und für solche Fälle lässt sich im Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 4. Da steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Das ist, so verblüffend es klingt, das Recht jeder und jedes Einzelnen.
Das Recht zum Widerstand. Und, wohlgemerkt, dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung „im Rahmen geltender Gesetze“.Brecht schrieb im Jahre 1951: „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“ Wir alle wissen, wie es enden kann, wenn an der Kriegsschraube weiter gedreht wird.
Ich denke, wir müssen alle, jede, jeder einzelne, anfangen, darüber nachzudenken, wo und wie wir Sand ins Getriebe streuen können. Kriege werden nicht nur mit Soldaten geführt. Sie brauchen Buchhalterinnen und Lastwagenfahrer, sie brauchen Züge und Straßen, sie brauchen Telefone und Stromnetze.
Sie brauchen eine ungeheure Zahl an Menschen, die willig kooperieren.
Dazu, und zu nichts anderem, dient die Propaganda, mit der man uns Tag für Tag beschallt.
Wir müssen uns daran erinnern, dass wir die Macht haben, diese Kooperation zu verweigern.
Und dass uns unsere Verfassung das Recht gibt, zu widerstehen.
Vollständigen Artikel lesen:Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Das ist eine klare und deutliche Aussage. Solche Handlungen finden wir jeden Tag vor, wenn wir die Zeitung aufschlagen.
Die Finanzierung des ukrainischen Bürgerkriegs ist eine solche Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.
Das Grundgesetz wurde nicht allzu lang nach dem Ende eines Angriffskrieges geschrieben, der von deutschem Boden ausging. Es gibt keine andere Handlung, die so klar und eindeutig verurteilt wird; nur an dieser Stelle gibt es eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen.
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Punkt.
Ein Angriffskrieg ist in der Sprache des Grundgesetzes das ultimative Verbrechen.
Ein so ungeheuerliches Verbrechen, dass schon die Vorbereitung klar und unmissverständlich als Bruch der Verfassung gesehen wird.
Was bedeutet es, wenn eine Regierung an einem für das Leben ihrer Bürger so entscheidenden Punkt wie der Frage von Krieg und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre es, wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, sie schickt Truppen in die Ukraine? Sie würde auf solch gravierende Weise gegen die Verfassung verstoßen, dass sie sie tatsächlich außer Kraft setzt. Sie beseitigt sie. Und für solche Fälle lässt sich im Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 4. Da steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Das ist, so verblüffend es klingt, das Recht jeder und jedes Einzelnen.
Das Recht zum Widerstand. Und, wohlgemerkt, dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung „im Rahmen geltender Gesetze“.Brecht schrieb im Jahre 1951: „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“ Wir alle wissen, wie es enden kann, wenn an der Kriegsschraube weiter gedreht wird.
Ich denke, wir müssen alle, jede, jeder einzelne, anfangen, darüber nachzudenken, wo und wie wir Sand ins Getriebe streuen können. Kriege werden nicht nur mit Soldaten geführt. Sie brauchen Buchhalterinnen und Lastwagenfahrer, sie brauchen Züge und Straßen, sie brauchen Telefone und Stromnetze.
Sie brauchen eine ungeheure Zahl an Menschen, die willig kooperieren.
Dazu, und zu nichts anderem, dient die Propaganda, mit der man uns Tag für Tag beschallt.
Wir müssen uns daran erinnern, dass wir die Macht haben, diese Kooperation zu verweigern.
Und dass uns unsere Verfassung das Recht gibt, zu widerstehen.
http://vineyardsaker.de/analyse/445-verbrechen/
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Fiktion und Wahrheit.
Diese Pole.
Vermengen sich gern.
Mit Gejohle.