15.03.2015, 09:25
Liebe geistig-sittliche, souveräne Wesen!
Vor genau drei Jahren hab' ich die so genannte 'FreemanErklärung' abgeschickt. Die Reise, die ich damals antrat, hätte nicht spannender sein können. Die Menschen, denen ich seit damals begegnen durfte, sind alle so voller Liebe und Herzlichkeit und ich freu mich einfach... ,-) Danke!
Nach einem äusserst freundlichen und verständnisvollen Gespräch mit dem Bezirkshauptmann von Gmunden und nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass alle ‘Bezirkshauptleute‘ auch Juristen sind, hab' ich die FreemanErklärung auf eine Seite reduziert... ich denke, damit ist Alles eindeutig und juristisch nachvollziehbar gesagt. Sollte jemand den 'Gegenbeweis' antreten wollen, dann ist er hiermit dazu aufgerufen.
Einen wunderschönen Guten Morgen!
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Liebe Bezirkshauptfrau, lieber Bezirkshauptmann!
Mir wurde ein Schreiben zugestellt, welches von einem Ihrer Organe an die Mir zugeordnete ‚natürliche Person‘ Johannes Ewald K r e i ß l, geboren am 14.November 1970 in Wels gerichtet ist. Zu Ihrer Information über den wahren Sachverhalt, bringe Ich Ihnen hiermit Folgendes zur Kenntnis.
Urschrift
Die oben erwähnte juristische Fiktion ‚natürliche Person‘ ist nicht mehr Teil des aktiven Personalverbandes der Republik Österreich. Eine weitere Identifizierung mit derselben würde Mich in eine schwere Pflichtenkollision führen, da es sich bei Mir um ein geistig-sittliches Wesen handelt, nicht um ein Rechtssubjekt. Dass diese beiden ‚Rollen‘ im Widerspruch zueinander stehen, wird Ihnen als Jurist deswegen sofort einleuchten, weil das genau so juristisch definiert ist.
Sittlichkeit ist die Gesamtheit der inneren auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittlichkeit ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht…. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler, Vahlen 14. Auflage S. 379)
Das bedeutet, dass Ich Mich selbstverständlich vom positiven Recht der Republik Österreich und damit auch vom so genannten ‚AVG‘ distanziere und Wir beide somit nicht mehr auf derselben ‚Grundlage‘ respektive im selben ‚Rechtskreis‘ sind. Daraus folgt weiters, dass Sie als Bediensteter sich ausserhalb Ihrer durch die Gesetze Ihrer Republik sehr streng geregelten Befugnisse bewegen, wenn Sie weiterhin versuchen, Mich durch Ihre Organe zu erreichen. Ich befinde Mich nicht mehr in Ihrem so genannten Hoheitsgebiet.
Es ist folglich auch nicht mehr weiter zulässig, zu vermuten, dass es sich bei Mir um eine Person handelt oder Mich als solche zu betrachten. Ab sofort besteht Ihre einzige Aufgabe Mir gegenüber ausschließlich darin, Mir die seitens Ihres Dienstgebers ‚reservierten‘ so genannten Menschenrechte einfach einmal bereitzuhalten. Ich benötige vorläufig nichts von Ihnen.
Da diese Urschrift an eine juristische Fiktion gerichtet ist, erkläre Ich hiermit weiter Folgendes: Dies ist kein Beweis! Dies ist ein Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Dieser ist hiermit mit Gründen einlösbar und insofern voll juristisch haltbar. Die einlösbaren Gründe sind: jegliche Gründe, welche so genannten ‚grundlegenden Rechten‘ entspringen. Ich verzichte darauf.
Damit löst sich für Sie der Rechtsgrundsatz ‚A Iure Nemo recedere praesumitur‘ von der ‚Präsumtion‘ zur ‚Richtigkeit‘ auf und Sie sind hiermit aus Ihrer Pflicht, Mich in einer ‚Personalrolle‘ zu betreuen entlassen. Freuen Sie sich. Ich weiss, was sich gehört und werde sogar so zu sagen ‚Seite an Seite‘ mit Ihren Organen darauf achten, dass dieses wunderschöne Fleckchen Erde nicht nur ‚sicher‘, sondern auch lebenswert und liebevoll ist.
Während Ich Ihnen dies schreibe sind viele Tausende Menschen Opfer des von Ihnen ‚mitorganisierten‘ Verwaltungsapparates des Heiligen Stuhls und Niemand, ausser der Einzelne kann hier etwas zum Besseren verändern. Deshalb Mein Rechtsverzicht. Sie können gerne Ihren Dienst an der Allgemeinheit im Bund mit der katholischen Kirche weiterhin verrichten, jedoch erwarte Ich Mir den nötigen Respekt und zwar deswegen, weil Wir von nun an längere Zeit in einem gewissen ‚Nebeneinander‘ leben werden. Solange, bis dem ‘Heiligen Stuhl‘ endgültig die Luft ausgegangen sein wird und die Menschen wieder die ‚Rollen‘ spielen dürfen, die sie von Natur aus wären. Liebevolle, empathische Lebewesen mit Humor im Paradies auf Erden. Alle weiteren Schreiben an die oben erwähnte 'natürliche Person' werden fortan an den 'Heiligen Stuhl' weitergeleitet. Ich danke Ihnen.
I. Mens - das geistig-sittliche Wesen von Gaia, Freeman JoeKreissl - im März 2015
Vor genau drei Jahren hab' ich die so genannte 'FreemanErklärung' abgeschickt. Die Reise, die ich damals antrat, hätte nicht spannender sein können. Die Menschen, denen ich seit damals begegnen durfte, sind alle so voller Liebe und Herzlichkeit und ich freu mich einfach... ,-) Danke!
Nach einem äusserst freundlichen und verständnisvollen Gespräch mit dem Bezirkshauptmann von Gmunden und nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass alle ‘Bezirkshauptleute‘ auch Juristen sind, hab' ich die FreemanErklärung auf eine Seite reduziert... ich denke, damit ist Alles eindeutig und juristisch nachvollziehbar gesagt. Sollte jemand den 'Gegenbeweis' antreten wollen, dann ist er hiermit dazu aufgerufen.
Einen wunderschönen Guten Morgen!
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Liebe Bezirkshauptfrau, lieber Bezirkshauptmann!
Mir wurde ein Schreiben zugestellt, welches von einem Ihrer Organe an die Mir zugeordnete ‚natürliche Person‘ Johannes Ewald K r e i ß l, geboren am 14.November 1970 in Wels gerichtet ist. Zu Ihrer Information über den wahren Sachverhalt, bringe Ich Ihnen hiermit Folgendes zur Kenntnis.
Urschrift
Die oben erwähnte juristische Fiktion ‚natürliche Person‘ ist nicht mehr Teil des aktiven Personalverbandes der Republik Österreich. Eine weitere Identifizierung mit derselben würde Mich in eine schwere Pflichtenkollision führen, da es sich bei Mir um ein geistig-sittliches Wesen handelt, nicht um ein Rechtssubjekt. Dass diese beiden ‚Rollen‘ im Widerspruch zueinander stehen, wird Ihnen als Jurist deswegen sofort einleuchten, weil das genau so juristisch definiert ist.
Sittlichkeit ist die Gesamtheit der inneren auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittlichkeit ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht…. (juristisches Wörterbuch, G. Köbler, Vahlen 14. Auflage S. 379)
Das bedeutet, dass Ich Mich selbstverständlich vom positiven Recht der Republik Österreich und damit auch vom so genannten ‚AVG‘ distanziere und Wir beide somit nicht mehr auf derselben ‚Grundlage‘ respektive im selben ‚Rechtskreis‘ sind. Daraus folgt weiters, dass Sie als Bediensteter sich ausserhalb Ihrer durch die Gesetze Ihrer Republik sehr streng geregelten Befugnisse bewegen, wenn Sie weiterhin versuchen, Mich durch Ihre Organe zu erreichen. Ich befinde Mich nicht mehr in Ihrem so genannten Hoheitsgebiet.
Es ist folglich auch nicht mehr weiter zulässig, zu vermuten, dass es sich bei Mir um eine Person handelt oder Mich als solche zu betrachten. Ab sofort besteht Ihre einzige Aufgabe Mir gegenüber ausschließlich darin, Mir die seitens Ihres Dienstgebers ‚reservierten‘ so genannten Menschenrechte einfach einmal bereitzuhalten. Ich benötige vorläufig nichts von Ihnen.
Da diese Urschrift an eine juristische Fiktion gerichtet ist, erkläre Ich hiermit weiter Folgendes: Dies ist kein Beweis! Dies ist ein Geltungsausspruch über einen Sachverhalt. Dieser ist hiermit mit Gründen einlösbar und insofern voll juristisch haltbar. Die einlösbaren Gründe sind: jegliche Gründe, welche so genannten ‚grundlegenden Rechten‘ entspringen. Ich verzichte darauf.
Damit löst sich für Sie der Rechtsgrundsatz ‚A Iure Nemo recedere praesumitur‘ von der ‚Präsumtion‘ zur ‚Richtigkeit‘ auf und Sie sind hiermit aus Ihrer Pflicht, Mich in einer ‚Personalrolle‘ zu betreuen entlassen. Freuen Sie sich. Ich weiss, was sich gehört und werde sogar so zu sagen ‚Seite an Seite‘ mit Ihren Organen darauf achten, dass dieses wunderschöne Fleckchen Erde nicht nur ‚sicher‘, sondern auch lebenswert und liebevoll ist.
Während Ich Ihnen dies schreibe sind viele Tausende Menschen Opfer des von Ihnen ‚mitorganisierten‘ Verwaltungsapparates des Heiligen Stuhls und Niemand, ausser der Einzelne kann hier etwas zum Besseren verändern. Deshalb Mein Rechtsverzicht. Sie können gerne Ihren Dienst an der Allgemeinheit im Bund mit der katholischen Kirche weiterhin verrichten, jedoch erwarte Ich Mir den nötigen Respekt und zwar deswegen, weil Wir von nun an längere Zeit in einem gewissen ‚Nebeneinander‘ leben werden. Solange, bis dem ‘Heiligen Stuhl‘ endgültig die Luft ausgegangen sein wird und die Menschen wieder die ‚Rollen‘ spielen dürfen, die sie von Natur aus wären. Liebevolle, empathische Lebewesen mit Humor im Paradies auf Erden. Alle weiteren Schreiben an die oben erwähnte 'natürliche Person' werden fortan an den 'Heiligen Stuhl' weitergeleitet. Ich danke Ihnen.
I. Mens - das geistig-sittliche Wesen von Gaia, Freeman JoeKreissl - im März 2015
Fiktion und Wahrheit.
Diese Pole.
Vermengen sich gern.
Mit Gejohle.