16.05.2016, 21:32
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Als souveränes Lebewesen kann Mensch ja auch erwachen....
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https://bewusstscout.wordpress.com/2015/...der-natur/
Mit der korrekten und vollständigen rechtlichen Begründung ist der Mensch „aus gesetzlicher Tatsache“ ein freies souveränes Lebewesen aus der Schöpfung der Natur und kann es auch bleiben.„Das Verhalten als Mensch“Zu beachten ist immer das eigene Verhalten. Merkmale zum Verhalten des Menschen:
Als souveränes Lebewesen kann Mensch ja auch erwachen....
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https://bewusstscout.wordpress.com/2015/...der-natur/
Mit der korrekten und vollständigen rechtlichen Begründung ist der Mensch „aus gesetzlicher Tatsache“ ein freies souveränes Lebewesen aus der Schöpfung der Natur und kann es auch bleiben.„Das Verhalten als Mensch“Zu beachten ist immer das eigene Verhalten. Merkmale zum Verhalten des Menschen:
- Der Mensch fordert nichts, (er hat ja die ganze Welt und muss nichts dazubekommen)
- Der Mensch bleibt in der Ruhe und Gelassenheit, er klärt nur auf und hilft anderen. Behördenvertreter sind ja auch Menschen und tun ihre Pflichten als Person. Sie haben den „Mensch“ nicht im vorgefertigten Bearbeitungssystem, also wissen sie nicht, wie sie reagieren sollen und was sie jetzt genau tun sollen. Es ist unangenehme Arbeit und eine Situation mit der sie bisher noch nie konfrontiert waren…. und Beamte müssen sich immer nach OBEN verantworten und wissen nicht wie der da oben reagieren wird….Von daher kommt die größte Unsicherheit und manchmal scheinbar unlogisches Verhalten. Die Angstreaktion!
- Der Mensch muss sich niemandem gegenüber rechtfertigen. (außer der Schöpfung)
Für die Aufklärung ist zudem gut, wenn man die Art der Rechte und Hierarchien erklären kann.
- Urheber ist die Schöpfung. Darin gibt es die „absoluten Rechte“. Diese sind unveränderlich und mit den Naturgesetzen zu erklären. Gesetze denen der Mensch untergeordnet ist und die er nicht verändern kann z.B. die Gravitation, das Gesetz von Ursache und Wirkung, die vier Jahreszeiten usw.
- Die Schöpfung hat den Menschen geschaffen, das ist ebenso ein absolutes Recht…
- Der Mensch hat Regierungen und Behörden geschaffen um verwaltend Recht, Ordnung und Schutz des Menschen zu sichern.
- Diese „Amtsgewalt“ hat die Person geschaffen, um sich auf diese Weise durchzusetzen. Das ist ein beliebig veränderbares „relatives Recht“, weil es nicht wahrhaftig ist, sondern nur als reine „Fiktion“ Gültigkeit hat.
- In dieser „Hierarchie der Urheberschaft“ ist der Schlüssel für alles. Die Amtsgewalt ist also verpflichtet ihren Zweck und ihre Aufgabe zu erfüllen – den Menschen zu schützen und kann niemals über den Menschen verfügen…. (Frage der Zuständigkeit)
- Der Mensch verfügt aber über die naturgegebene absolute Freiheit seiner Verfügungen über sich selbst.
- Die Freiheit eines Menschen hört dort auf, wo er die Freiheit anderer Menschen oder Personen einschränkt. (deshalb fordert der Mensch nichts, weil er von anderen etwas abverlangen würde, was er vielleicht nicht will. Das wäre eine Einschränkung des anderen. Jeder darf schließlich selbst entscheiden was er will, als Mensch oder Person zu gelten)
- Eine solche Hierarchie gilt übrigens auch für sämtliche relativen Rechte/Gesetze:
- An oberster Stelle stehen die internationalen Abkommen und Rechte
- Dann das EU Recht
- Erst darunter sind die Nationalen Gesetze gültig
Widerspricht ein untergeordnetes Gesetz dem Übergeordneten, dann ist das Untergeordnete nicht anwendbar.
Sobald die Behörden sich der Tragweite ihrer plötzlichen „Machtlosigkeit“ bewusst werden, versuchen sie manchmal den Menschen in einen „Vertrag“ zu bekommen. Der Mensch achtet also darauf kein Verhalten einer Person zu zeigen. Sobald ein Behördenmitarbeiter im Verhalten „eine Person“ wahrnehmen kann, ist der Mensch als „Person erkannt“ und findet sich als solche wieder in allen „Personenrechten“.
Typische Merkmale einer Person sind:
- Wenn man sich mit dem Personennamen meldet, vorstellt usw. (Vor u. Zuname ist ein Personennamen), weil der Name bei der Geburtenregistrierung als „Erkennungsmerkmal“ für Personen registriert wurde.
- Der Mensch hat also keinen Namen. Er meldet sich daher immer als solcher, der mit dem Personennamen genannt wird. (wichtiger Unterschied)
„Genannt ………………………………….“ ist der Mensch.
Am Telefon mit mir unbekannter Nummer melde ich mich daher nie mehr mit dem Personennamen. Man kann das auch anders machen. Beispiele: Grüß Gott. Schönen Tag. Hallooooo usw. In der Regel weiß jeder wen er anruft und auf die Frage wer Spricht…. Antwort, der Mensch der mit …………………………….. bezeichnet wird….
- Wenn ich zu einer Behörde gehe, trete ich vor allem mit Fragen auf: „Grüß Gott, spreche ich mit Herrn……..? Wichtig ist, sich möglichst immer fragend weiterzubewegen. (Wer fragt führt das Gespräch) Damit weicht man auch der Situation aus, gleich den Namen benennen zu müssen. Tritt das ein, dann antworte ich mit „der Mensch der von der Behörde mit dem Personennamen …………………. bezeichnet wurde..“
- Sobald ein Behördenvertreter den Menschen mit Personenrechten aufklären will, dann lasse ich ihn ausreden und sage, schön, aber trifft für den Menschen nicht zu. Das sind Personenrechte, die der Mensch an den Staat zurückgegeben hat. Der Staat ist für Personen haftbar und verpflichtet, nicht der Mensch. Die Zuständigkeit ist nicht gegeben.
- Es würde auch schon schwierig werden, wenn einer über die Personenrechte aufklärt und am Schluss die Frage stellt, ob ich verstanden habe. Sage ich JA, dann ist bereits der Vertrag als Person angenommen. Also immer wie oben. reagieren…. Nicht Sache des Menschen, was Sie sagen sind Personenrechte und Pflichten.
- Sehr gut ist es auch möglichst wenig das „ich“ zu verwenden. Der Mensch ist das Kollektiv, darauf begründen sich die Menschenrechte. Der einzelne Mensch ist nur ein kleiner Teil dieses Kollektivs. Also werde ich es möglichst immer in „der dritten Person“ erklären. Der Mensch macht das und das… und nicht ich will das du das…. Damit wirkt man aufklärend wie es im Gesamten aussieht und nicht als Einzelner der vielleicht Sonderwünsche durchsetzen will.
- Auf diese Weise kann man alles aufklären und nervt zwar den anderen, weil er sich nicht durchsetzen kann, aber er muss es schließlich ohne Sanktionen akzeptieren. Sollten alle Stricke reißen, dann kann der Mensch immer noch „die Bitte“ richten, einen rechtsfähigen Bescheid zukommen zu lassen. Damit sind sie dann fertig, denn es gibt kein Gesetz, welches den Menschen unter die Behörde einordnet.
Diese Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden nach Erfahrungswerten weiterhin ergänzt und aktualisiert. Bitte also auch um Rückmeldung wenn Du anders lautende Erfahrungen machst.
Fiktion und Wahrheit.
Diese Pole.
Vermengen sich gern.
Mit Gejohle.