26.02.2020, 21:51
Text: Netzfund
Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben Weltgeschichte geschrieben.
Im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016.
Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.
Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern über alle sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.
Jetzt wartet die Welt auf ein erstes Gerichtsverfahren, in dem diese höchstrichterliche Rechtsprechung eingebracht wird, mit der ein Impfzwang, ein Schulausschluss, ein Eingriff ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl abgewehrt, die Anerkennung eines Impfschadens oder die Unhaltbarkeit der staatlichen Impf-Empfehlungen eingeklagt wird.
Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global – zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen, öffentlichen Gesundheitslehre führen. Die Grundlagen hierfür sind gelegt.
Zu unsereM ArtIkel
go VIrus go
http://wissenschafftplus.de/blog/de?fbcl..._Rq9qKv1PM
Und noch was:
Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben Weltgeschichte geschrieben.
Im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016.
Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.
Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern über alle sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.
Jetzt wartet die Welt auf ein erstes Gerichtsverfahren, in dem diese höchstrichterliche Rechtsprechung eingebracht wird, mit der ein Impfzwang, ein Schulausschluss, ein Eingriff ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl abgewehrt, die Anerkennung eines Impfschadens oder die Unhaltbarkeit der staatlichen Impf-Empfehlungen eingeklagt wird.
Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global – zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen, öffentlichen Gesundheitslehre führen. Die Grundlagen hierfür sind gelegt.
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Und noch was:
Fiktion und Wahrheit.
Diese Pole.
Vermengen sich gern.
Mit Gejohle.