14.04.2021, 22:09
Möglicherweise passt dies auch hierher...
Herzlichst
Canine
.
Arztehepaar erstattet Strafanzeigen in Schleswig-Holstein ‼️
.
Wir, Josef J. Diers (Kinderarzt) und Jette Limberg (Ärztin) haben beim Generalstaatsanwalt Schl.-Holst. auf der Basis der
bahnbrechenden Rechtsgutachten aus der jüngsten Entscheidung des Weimarer Familiengerichts Strafanzeigen
gestellt.
Wer die Erwartung, Strafverfolgung erreichen zu können für naiv hält, dem sei gesagt, dass - schon aus historischen Gründen - dringend weitere Zeichen gesetzt werden müssen.
.
Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen / Anklage gemäß § 152 und § 160
StP
.
Sehr geehrter Herr/Frau Generalstaatsanwalt
es wird aufmerksam gemacht und Bezug genommen auf den 178 Seiten starken
Beschluss des
Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
in dem, ungeachtet seines weiteren Bestandes, in hoch qualifizierten, in dieser Form
bisher einmaligen, Rechtsgutachten zahlreiche Hinweise auf schwerwiegende
Straftaten gegeben werden.
Als Arzt Ärztin Eltern, gleichwohl juristische Laien, benennen wir hier insbesondere
als entscheidende Straftatbestände:
Folter und Kindeswohlgefährdung.
Auf den Seiten 16 – 18 des o.g. Urteils finden sich zudem zahlreiche Fragen, die
unseres Erachtens dringender juristischer Aufklärung bedürfen.
Unter Hinweis auf § 150 StPO (Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung) und § 152 StPO
(Legalitätsgrundsatz), des unbestreitbaren Vorhandenseins zureichender
tatsächlicher Anhaltspunkte für schwere Straftaten in den o.g. Gutachten, sowie des
besonderen öffentlichen Interesses, fordern wir die Staatsanwaltschaft auf,
unverzüglich wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.
Ergänzend erstatten wir hiermit Strafanzeige gegen: Alle Leiter der Gesundheitsämter in SH
Alle Schulleiter aller Schulen in SH
Alle Kindergartenleitungen und
gegen die Kultusminister XXXXX
soweit diese die Maskenpflicht, die Abstandsregeln und die Testpflicht, z.T. gegen
den Willen der Eltern, mit entsprechenden Mitteln (direkter und indirekter Druck) an
den Schulen und z.T. schon in den Kindergärten (siehe dazu öffentliche
Befürwortung des Tragens einer Mundnasenabdeckung durch das Gesundheitsamt
Itzehoe und die Kinderabteilung des Krankenhauses Itzehoe ab 2 Jahren) (auch
weiterhin) durchsetzen.
Zur Benennung und Begründung der jeweiligen Gesetzesverstöße wird ausdrücklich
auf die, im Zusammenhang mit o.g. Urteil erstellten Rechtsgutachten der Kollegin
Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Prof. Dr. rer. biol.
hum. Ulrike Kämmerer verwiesen.
Als wichtigste Gesetzesverstöße seien genannt gegen: das Grundgesetz der BRD
Kindesrechte und Schutzansprüche der Kinder aus internationalen
Konventionen und das wären:
o UN-Konvention über die Rechte des Kindes
o Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBl.
1990 II S. 246)
o Europäischen Menschenrechtskonvention
o Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom
19.12.1966 (BGBl 1973 II 1553)
Da die Vergehen derzeit ungebremst in allen Bundesländern stattfinden, bitten wir
Sie, als der für unser Bundesland zuständige Generalstaatsanwalt, mit den
zuständigen Staats-anwaltschaften der anderen Bundesländer der BRD für eine
gemeinsame Ermittlungs-tätigkeit und gflls. Strafverfolgung Kontakt aufzunehmen.
Ein unverzügliches Eingreifen in allen Bundesländern ist angezeigt, da Gefahr
im Verzug: Es muss weiterer Schaden von den Kindern abgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen